Entsprechend einer Mitteilung des Hochbau- und Liegenschaftsamts an die Schulleitungen und Vereine bestehen für die Sporthallen der Schulen Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Heinrich-Böll-Schule, Heinrich-von-Kleist-Schule, Heinrich-von-Brentano-Schule und Albert-Einstein-Schule aus baulichen und brandschutzrechtlichen Gründen Einschränkungen, die eine Begrenzung der Nutzung auf maximal 200 Personen vorschreiben.
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