Das hessische Energiegesetz verlangt von Kommunen ab 20.000 Einwohner*innen verpflichtend die Aufstellung kommunaler Wärmeplanungen. Auch für kleinere Kommunen sind Wärmepläne aus stadtplanerischer und energetischer Sicht sinnvoll, um Bedarfe und Möglichkeiten im örtlichen Gesamtkontext zu betrachten und die Wärmewende in komplexen Zusammenhängen voranzubringen.
Unter anderem mit dem Klimaschutzmanager des Main-Taunus-Kreises besitzt der MTK eine thematisch befasste Stelle, die geeignet wäre, durch beratende und koordinierende Arbeiten die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplanungen zu unterstützen.
Die Unterstützung der Kommunen durch eine qualifizierte kreisseitige Anlaufstelle könnte die Erstellung von Wärmeplanungen beschleunigen sowie durch Bündelung die Prozesse vereinfachen und optimieren. Wie bei vielen kommunalen Aufgaben erscheint auch hier eine interkommunale Zusammenarbeit gewinnbringend und dabei eine koordinierende Rolle des MTK angebracht – und vor allem der Situation vorzuziehen, dass 12 Städte und Gemeinden jeweils nebeneinander die gleichen Aufgabenstellungen parallel singulär bearbeiten. Zugleich gibt es bei der Wärmeplanung Aspekte, die auch eine kreisweite bzw. für die Kreisverwaltung bedeutsame Relevanz besitzen und Niederschlag in künftigen Fortschreibungen des Klimaschutzkonzeptes oder thematisch verknüpfter Aktivitäten finden kann.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Ist der Main-Taunus-Kreis bereits mit dem Thema kommunale Wärmeplanungen befasst, wenn ja, wie?
- Welche Kenntnisse zur Umsetzung liegen aus den Kommunen des Kreises vor?
- Bestehen durch den MTK Unterstützungsangebote für die Kommunen bei der Aufstellung kommunaler Wärmeplanungen, wenn ja, in welcher Form?
- Sieht der Kreisausschuss die Möglichkeit zur Unterstützung der Kommunen durch bspw. den Klimaschutzmanager?
- Was wäre erforderlich, um eine solche Unterstützung anbieten zu können?
- Wird eine solche Unterstützung befürwortet?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Anfrage zum Download
- Die Anfrage liegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises zur Beantwortung vor.