Durch die im Jahr 2022 erfolgte Novelle des Hessischen Archivgesetzes ergeben sich für Kommunen und Landkreise geänderte Anforderungen für die Archivierung amtlicher Dokumente. Das Bestreben nach einer kreisweiten Kooperation für die erforderliche Anpassung der kommunalen Archivlösungen in Form einer Verbundlösung, wie es einem Schreiben an die Kommunen zu entnehmen ist, wird unterstützt. Fraglich erscheint, wie der erforderliche Raumbedarf für die Lagerung des Archivguts und die zentralisierte Archivverwaltung einschließlich der Arbeitsplätze dann zukünftig organisiert werden.
Angesichts ausreichender Vorlaufzeit ist anzunehmen, dass etwaige Bedarfe bei den Planungen bzw. der Erstellung des – weiterhin im Detail nicht vorgelegten – Nutzungskonzepts des Erweiterungsbaus des Landratsamtes sinnvollerweise in Betracht gezogen wurden.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Seit wann ist dem Kreisausschuss die Erforderlichkeit von angepassten Archivlösungen im Kreis bzw. bei den Kommunen bekannt?
- Wie ist der Sachstand hinsichtlich einer kreisweiten Archivlösung und wann wird es hierzu ggf. eine abschließende Festlegung geben?
- Welche räumliche Lösung für die Lagerung von Archivgut ist für den Main-Taunus-Kreis gegenwärtig gegeben und zukünftig vorgesehen? Welche Kapazitäten bestehen und sind hier vorgesehen? Welche Erwägungen bestehen hierzu hinsichtlich einer möglichen Verbundlösung?
- Wie gestalten sich entsprechend die Planungen für die Einrichtung der dann notwendigen zentralisierten Arbeitsplätze?
- Wurden entsprechende Kapazitäten bei der Planung bzw. Erstellung eines Nutzungskonzeptes für den Erweiterungsbau des Landratsamtes bereits vorsorglich mitbedacht?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Anfrage zum Download
- Die Anfrage liegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises zur Beantwortung vor.