Anfrage | Umsetzung der Istanbul-Konvention im Main-Taunus-Kreis

Mit abschließender Beschlussfassung im Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschuss vom 15.09.2022 hat sich der Main-Taunus-Kreis zur Umsetzung der Ziele der „Istanbul-Konvention“ (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) verpflichtet. Im Höchster Kreisblatt vom 04.03.23 ließ sich Landrat Michael Cyriax anlässlich des diesjährigen Weltfrauentag mit den Worten zitieren: „Auch wenn im Hinblick auf die Chancengleichheit schon vieles erreicht worden ist, sind wir in Sachen Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch lange nicht da, wo wir sein sollten.“ Diese Einschätzung des Landrats als formal oberstem Frauenbeauftragten des Kreises wird von den Antragsstellenden ausdrücklich geteilt. Jedoch erscheint trotz des geäußerten Problembewusstseins völlig ungeklärt, wie die Umsetzung der Istanbul-Zielvorgaben operativ tatsächlich erfolgen soll. Eine für den Kreishaushalt von den Antragsstellenden vorgeschlagene qualifizierte Stelle zur Begleitung der Implementierung der Istanbul-Ziele wurde mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen abgelehnt, zusätzliche weitere Kapazitäten im Haushaltsplan sind nicht ersichtlich. Daher stellt sich drängend die Frage, wie ernst es der Kreisausschuss mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention meint und wie er diese anzugehen gedenkt.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und welche Handlungsfelder werden gesehen?
  2. Welche Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung konkret umgesetzt?
  3. Wie ist der Projektplan zur Umsetzung und Zielerreichung?
  4. Mit welcher personellen Ausstattung soll die Umsetzung erfolgen und wie wird diese qualifiziert gedeckt?
  5. Welche Haushaltsmittel sieht der Kreisausschuss perspektivisch als notwendig für die Umsetzung an?

Weitere Informationen und Gremienlauf

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  • Die Anfrage liegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises zur Beantwortung vor.