Anfrage | CDU-Wahlkampfveranstaltung im Landratsamt II

Am 26. März 2023 veranstaltete die CDU Hofheim im Casino des Landratsamtes ihren diesjährigen Frühlingsempfang. Nach einer Presse-Stellungnahme der durchführenden CDU-Gliederung (Höchster Kreisblatt vom 25.03.23) erweitern die Anfragestellenden mit dieser Anfrage ihre bereits am 24.03.2023 eingereichte ursprüngliche Anfrage um die folgenden Fragen.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

 Teilt der Kreisausschuss die von den Veranstaltern gegenüber der Presse geäußerte Auffassung, „rechtlich beginne ein Wahlkampf 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltermin“ (Höchster Kreisblatt vom 25.03.23)?

  1. Bei wem wurde in der Kreisverwaltung die Nutzungsanfrage konkret gestellt? Wer hat über die Bewilligung entschieden? Ist der Landrat als Hausherr in diesen Prozess involviert?
  2. Wie viele Nutzungsanfragen von Parteien und Vereinen hat es seit dem angeführten letzten CDU-Frühlingsempfang im Landratsamt von 1996 gegeben?
  3. Wie hoch ist die Raummiete und wie hoch ist der Betrag für die Bewirtung und sonstige Kosten, die der Hofheimer CDU in Rechnung gestellt werden?
  4. Wie berechnen sich die Kosten? Wie lautet die konkrete Berechnungsgrundlage?
  5. Gibt es eine Nutzungssatzung? Wenn nein, wieso nicht?
  6. Wenn die Veranstaltungs-Nutzung des Landratsamts offenbar für jeden offen steht, wieso gibt es dazu keinen Hinweis auf der Website, in Publikationen des Kreises oder an anderer geeigneter Stelle?

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