Am 26. März 2023 veranstaltete die CDU Hofheim im Casino des Landratsamtes ihren diesjährigen Frühlingsempfang. Nach einer Presse-Stellungnahme der durchführenden CDU-Gliederung (Höchster Kreisblatt vom 25.03.23) erweitern die Anfragestellenden mit dieser Anfrage ihre bereits am 24.03.2023 eingereichte ursprüngliche Anfrage um die folgenden Fragen.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
Teilt der Kreisausschuss die von den Veranstaltern gegenüber der Presse geäußerte Auffassung, „rechtlich beginne ein Wahlkampf 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltermin“ (Höchster Kreisblatt vom 25.03.23)?
- Bei wem wurde in der Kreisverwaltung die Nutzungsanfrage konkret gestellt? Wer hat über die Bewilligung entschieden? Ist der Landrat als Hausherr in diesen Prozess involviert?
- Wie viele Nutzungsanfragen von Parteien und Vereinen hat es seit dem angeführten letzten CDU-Frühlingsempfang im Landratsamt von 1996 gegeben?
- Wie hoch ist die Raummiete und wie hoch ist der Betrag für die Bewirtung und sonstige Kosten, die der Hofheimer CDU in Rechnung gestellt werden?
- Wie berechnen sich die Kosten? Wie lautet die konkrete Berechnungsgrundlage?
- Gibt es eine Nutzungssatzung? Wenn nein, wieso nicht?
- Wenn die Veranstaltungs-Nutzung des Landratsamts offenbar für jeden offen steht, wieso gibt es dazu keinen Hinweis auf der Website, in Publikationen des Kreises oder an anderer geeigneter Stelle?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Anfrage zum Download
- Die Anfrage liegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises zur Beantwortung vor.
- Zugehörige Anfrage vom 24.03.23
- Zugehörige Pressemitteilung vom 24.03.23