Anfrage | Fortdauernde Defizite bei Waffenkontrollen im MTK

Brutale Massenmorde mit Schusswaffen wie beispielsweise der rechtsradikale Anschlag in Hanau 2020 oder die jüngst in Hamburg erfolgte Amoktat in einer Kirchengemeinde sorgen für große Betroffenheit und tragen zur Beunruhigung des gesellschaftlichen Klimas in unserem Land bei. Immer wieder sind anschließend Rufe nach schärferen Waffenkontrollen zu hören, die aber offenbar bei den zuständigen Stellen ungehört verhallen.
Leider weisen auch die Waffenkontrollen im Main-Taunus-Kreis seit Jahren erhebliche und offenbar systematisch hingenommene Defizite auf. Im Kreisgebiet besitzen nach Angaben der Vorlage KA/2022/054/19.WP vom 18.02.2022 legal 4.380 Personen mit Waffenbesitzerlaubnissen 17.349 registrierte Waffen, mit stark steigender Tendenz (2020: 16.959, 2019: 16.535). Die verwaltungsinterne Vorgabe sieht unangemeldete Kontrollen der Waffenaufbewahrung von fünf Prozent der Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen pro Kalenderjahr vor. Dies hieße, dass jeder Waffenbesitzer im Mittel alle zwanzig Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen hätte. Tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch seit Jahren nicht eingehalten, sondern dramatisch unterschritten: Im Jahr 2021 haben ganze 8 Kontrollen stattgefunden. Angebliche pandemiebedingte Einschränkungen taugen nicht zur Rechtfertigung: das Soll wurde mit 25 (2020) und 53 (2019) Kontrollen auch zuvor keineswegs eingehalten. Somit müssen Waffenbesitzer im Schnitt nicht einmal alle zwanzig Jahre mit einer Kontrolle rechnen; fraglich erscheint angesichts dieser Zahlen vielmehr, ob sie überhaupt jemals eine Kontrolle erleben (nimmt man die Zahlen der letzten drei Jahre als Basis, ergäbe sich im Schnitt eine Kontrolle alle 151 Jahre).
Ein entsprechender Haushaltsantrag der Anfragestellenden, die Frequenz der Waffenkontrollen auszuweiten und sicherzustellen, wurde in der Kreistagssitzung vom 6. März 2023 abgelehnt. Daher wird der Kreisausschuss um Auskunft gebeten, wie er die gegenwärtige Situation einschätzt, ob er diese im Sinne einer sorgfaltsgemäßen Gefahrenabwehr für angemessen erachtet und wie er die bestehenden Missstände abzustellen gedenkt.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten: 

  1. Wie verhalten sich die Werte für registrierte Waffen, Personen mit Waffenbesitzerlaubnissen und durchgeführte Waffenkontrollen im Main-Taunus-Kreis für das Jahr 2022?
  2. Wie viele Jahre verstreichen im Schnitt zwischen den Kontrollen oder bis zur Erstkontrolle bei Waffenbesitzern?
  3. Erfolgen die Waffenkontrollen nach dem Zufallsprinzip oder durch Priorisierung?
  4. Wenn letzteres zutrifft, nach welchen Vorgaben?
  5. Inwieweit erfolgt im Rahmen der vorgenommenen Waffenkontrollen auch eine Überprüfung der gegenwärtigen Eignung zum Waffenbesitz (bspw. durch Augenscheinnahme, aktuellem Sachkundenachweis, polizeiliche Führungszeugnisse, medizinische Überprüfung)?
  6. Entspricht die derzeitige Kontrolldichte der Waffenkontrollen nach Auffassung des Kreisausschusses einer sorgfaltspflichtgemäßen Gefahrenabwehr?
  7. Welche Maßnahmen möchte der Kreisausschuss ergreifen, um die seit Jahren anhaltende Untererfüllung bei den Waffenkontrollen abzustellen?

Weitere Informationen und Gremienlauf

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  • Die Anfrage liegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises zur Beantwortung vor.