Anfrage | Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis

Mit dem zum 1. August 2019 in Kraft getretenen „Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis“ hat der Main-Taunus-Kreis seine Pläne zur Neukonzeption der Betreuungsangebote an den Grundschulen im Kreis vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde die Übernahme verschiedener Schulkindbetreuungen in die Trägerschaft des Kreises mitgeteilt und umgesetzt. Mit dieser Anfrage wird zum einen eine Übersicht über den gegenwärtigen Umsetzungsstand erbeten, zum anderen nach den bisherigen Umsetzungserfahrungen und Auswirkungen gefragt.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:  

  1. Übernahme von Schulkindbetreuungen an Grundschulen
    1. Welche Schulkindbetreuungen befinden sich gegenwärtig in der Trägerschaft des Kreises?
    2. Für welche weiteren Schulkindbetreuungen ist die Überführung in die Trägerschaft des Kreises derzeit geplant oder in Vorbereitung?
  2. Bewertung des Umsetzungsstandes durch den Kreisausschuss
    1. Sind dem Kreisausschuss Probleme beim Übergang der Trägerschaften bekannt?
    2. Welche Erkenntnisse hat der Kreisausschuss zur Zufriedenheit der Nutzenden nach Übernahme der Trägerschaften der Schulkindbetreuungen? Bestehen hierzu entsprechende Evaluierungen?
    3. Welche Gründe gibt es, dass für Schulkindbetreuungen eine Übertragung in die Trägerschaft an den Kreis bisher abgelehnt wird?
    4. Wird weiterhin die flächendeckende Übernahme der Trägerschaft für alle Schulkindbetreuungen angestrebt?
  3. Personal in den Schulkindbetreuungen
    1. Wie verhält sich die Personalsituation in den Schulkinderbetreuungen in Trägerschaft des Kreises? Sind personelle Engpässe bekannt und wenn ja, an welchen Schulstandorten?
    2. Welche Personalschlüssel werden vom Main-Taunus-Kreis vorgesehen?
    3. Wie ist das Verhältnis des Personalstands vor und nach Übernahme der Trägerschaft, wie hoch war jeweils der Anteil der unbesetzten Stellen?

Sollten Personalengpässe bestehen, welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Betreuungen und wie ist geplant, die vollumfängliche Schulbetreuung sicherzustellen?


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