Anfrage | Notfallpläne für die Stromversorgung

Das deutsche Stromnetz gilt gemeinhin als eines der zuverlässigsten weltweit. So erscheint grundsätzlich ein großes Vertrauen in die Strom-Infrastruktur und die Vorsorge der Betreiber gerechtfertigt. Verschiedene Faktoren lösen allerdings derzeit bei vielen Menschen erhebliche Sorgen vor langanhaltenden, großflächigen Stromausfällen („Blackouts“) aus. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor dieser Gefahr und mahnt eindringlich zu einer besseren Notfallvorsorge. Zum einen wird aufgrund der gegenwärtigen Energiekrise für den Winter ein geändertes Heizverhalten und daraus resultierend ein erheblicher Mehrbedarf an Strom prognostiziert, insbesondere sollte die Gasversorgung zum Erliegen kommen, zum anderen steht nicht zuletzt aufgrund jüngster Vorkommnisse die Sicherheit kritischer Infrastruktur besonders im Blickpunkt.
Ergänzend zu der bereits zum Themenfeld Stromversorgungssicherheit gestellten Anfrage (Vorlage KA/2022/329/19.WP), die hauptsächlich auf die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung abstellte, wird mit dieser Anfrage auf das Zusammenwirken von Kreisverwaltung und der Syna GmbH als örtlichem Stromnetzbetreiber für die Versorgung aller Stromnetzkunden im Kreis fokussiert. 

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:  

  1. Inwieweit steht die Kreisverwaltung hinsichtlich der sicheren Stromversorgung im Kreis im Austausch mit der Syna GmbH als örtlichem Stromnetzbetreiber?
  2. Welche Prognose für die Auslastung der örtlichen Stromnetze im kommenden Winter wird hierbei kommuniziert und den Planungen zugrunde gelegt?
  3. Welche Kenntnisse hat der Kreisausschuss über die Fähigkeit der örtlichen Netze zur Bewältigung der zu erwartenden Mehrauslastung und etwaiger Vorsorgemaßnahmen?
  4. Welche Notfallpläne bestehen für den Fall einer Überlastung oder eines Ausfalls des Stromnetzes im Main-Taunus-Kreis?
  5. Für mögliche, die Netzstabilität gefährdende Lastenspitzen werden von Stromnetzbetreibern sogenannte Lastabwürfe, also die zeitweise kontrollierte Trennung von Netzkunden oder ganzen Netzbereichen, nicht ausgeschlossen. Welche Priorisierungen sind dem Kreisausschuss dazu bekannt und wie bzw. durch wen erfolgt hierbei die Festlegung?
  6. Welche Kenntnisse hat der Kreisausschuss über den Stand der Sicherung von kritischer Infrastruktur des örtlichen Stromnetzbetreibers und werden hier aufgrund gegenwärtiger Bedrohungsszenarien zusätzliche Maßnahmen ergriffen?

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