Die SPD im Main-Taunus-Kreis möchte mit einer Anfrage an den Kreisausschuss Einzelheiten zu den erforderlich gewordenen Lenkungsverfahren beim Wechsel von Schüler*innen an weiterführende Schulen erfahren.
„Wir waren doch sehr überrascht über die sehr niedrigen Zahlen bei den erforderlich gewordenen Lenkungsverfahren zum aktuellen Schuljahr, die zuletzt vom neuen Schuldezernenten Axel Fink spontan vorgetragen wurden“, erklärt Daniela Paul, schulpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion Main-Taunus, mit Blick auf die letzte Sitzung des Schulausschusses im Main-Taunus-Kreis vom 13. September, „nach unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre waren die Zahlen im Main-Taunus-Kreis immer deutlich höher und damit mehr Eingriffe erforderlich.“ Natürlich würden sich die Sozialdemokraten über positive Zahlen freuen, wollen es dann aber doch lieber nochmal genau wissen und stellen deshalb eine Anfrage an den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreis mit dem Wunsch nach weiteren Auskünften.
Als Lenkungsverfahren wird die alternative Verteilung von Schüler*innen bezeichnet, wenn für die Schüler*innenwünsche hinsichtlich des Schulorts oder des Bildungsganges nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Als Schulträger ist der Main-Taunus-Kreis zwar nicht für das Lenkungsverfahren an sich zuständig, hat aber mittelbar über die Ausstattung der Schulen erheblichen Einfluss auf die Ermöglichung der Schüler*innenwünsche.
„In diesem Zusammenhang wollen wir auch in Erfahrung bringen, welche Sondereffekte gegebenenfalls eine Rolle gespielt haben und wie sich die erheblichen Auspendelbewegungen unter den Schüler*innen bemerkbar machen“, so Paul weiter. Denn im hessenweiten Vergleich sei der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem Main-Taunus-Kreis, die außerhalb des eigenen Landkreises unterrichtet werden, hoch. Natürlich sei dies auch auf das vielfältige Schulangebot in den umliegenden Landkreisen und Städten im eng verdichteten Rhein-Main-Gebiet zurückzuführen. Trotzdem müsse man hier genau hinschauen: „Das Auspendeln von Schüler*innen sollte eine Ausnahme sein. Vorrang muss immer haben, dass im Main-Taunus-Kreis ausreichende Kapazitäten und ein attraktives Angebot bereitgehalten werden.“ Zwischen den Gebietskörperschaften würden die Schülerbewegungen zwar durch Kompensationszahlungen ausgeglichen, für die Schüler*innen bedeuteten sie jedoch häufig lange Schulwege und damit erhebliche Mehrbelastungen im Schulalltag.