Anfrage | Lenkungsverfahren beim Übergang an weiterführende Schulen im Kreis | KT/2022/262/19.WP

Wenngleich die Lenkung der Schüler*innen beim Übergang von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen dem staatlichen Schulamt obliegt, hat der Main-Taunus-Kreis als Schulträger bspw. über die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten erheblichen mittelbaren Einfluss auf die Notwendigkeit von Lenkungsverfahren und damit auf die Erfüllbarkeit der Schüler*Innenwünsche hinsichtlich ihrer Schullaufbahn.
In der letzten durchgeführten Sitzung des Schul-, Kultur- und Sport- und Jugendausschusses am 13. September 2022 berichtete der zuständige Schuldezernent nun über die Zahlen des Schuljahreswechsels im Sommer 2022, wobei sich die mitgeteilten Zahlen unerwartet deutlich von denen der Vorjahre unterschieden.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:  

  1. In wie viele Fällen konnte dem Schüler*innenwunsch nicht entsprochen werden?
    1. Wie viele Fälle davon betrafen den Schulwunsch?
    2. Welche Schulen waren betroffen? Aus welchen Gründen wurden dort Lenkungsverfahren erforderlich?
    3. Wie viele Fälle betrafen den gewünschten Bildungsgang?
  2. Wurden die vorgesehenen Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Bildungsgänge auf Kreisebene eingehalten?
  3. Wie erklärt der Kreisausschuss die im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich abweichenden vorgestellten Zahlen im SKSJ-Ausschuss?
  4. Wie sieht der Main-Taunus-Kreis in diesem Zusammenhang den hohen Anteil an auspendelnden Schüler*Innen aus dem Main-Taunus-Kreis in umliegende Städte und Landkreise?

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