Anfrage | Bewältigung des Pandemiegeschehens bei Kindern und Jugendlichen

Von den in den letzten zweieinhalb Jahren pandemiebedingten Einschränkungen des täglichen Lebens waren insbesondere Kinder und Jugendliche betroffen. Der Betrieb in den Kindertagesstätten der Trägerlandschaft erfolgte unter den Rahmenbedingungen des Pandemiegeschehens, der Schulbetrieb nebst außerschulischer Betreuung fand unter schwierigsten Gegebenheiten statt, Vereine konnten ihre vielfältigen Angebote in der Kinder -und Jugendarbeit nicht aufrechterhalten und letztendlich haben Familien neben hoher Arbeitsbelastung all diese Anforderungen kompensieren müssen.
Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich bei Kindern und Jugendlichen nunmehr u.a. in verzögerten sprachlichen und motorischen Fähigkeiten, Konzentrationsmängeln, niedrigen Toleranzgrenzen, kognitiven Mängeln oder auch durch psycho-soziale Defizite. Dabei hat leider junge Menschen, die ein höheres Armutsrisiko haben oder in Armut leben, die Krise besonders stark betroffen. Diese Familien konnten während der Pandemie besonders schlecht erreicht werden.
Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Schutz, auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dabei hat die Jugendhilfe den Auftrag, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, ihrer Benachteiligung entgegenzuwirken, sie zu schützen, positive Lebensbedingungen zu schaffen und Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:  

  1. Ist eine Zunahme an Fällen der Kinderwohlgefährdung nach § 8a SGB VIII festzustellen und mit welchen Maßnahmen wird hier seitens des Jugendhilfeträgers agiert?
  2. Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die einer Förderung bedürfen?
  3. Gibt es bereits umfassendes Konzept um den Folgen des Pandemiegeschehens entgegenzuwirken und wenn nein, wann haben wir mit einem solchen zu rechnen?
  4. Welche Maßnahmen werden aktuell durch den Kreis als Jugendhilfeträger ergriffen, um den Folgen des Pandemiegeschehens bei Kindern und Jugendlichen entgegen zu wirken?
  5. Wie werden die in der Hessischen Verfassung seit dem Jahr 2018 verankerten Kinderrechte umgesetzt und wie geht der Kreis als Jugendhilfeträger auch nach dem Pandemiegeschehen damit um?
  6. Gibt es hierzu ein Expertengremium?
  7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Main-Taunus-Kreis und seinen kreisangehörigen Kommunen zu den Sachverhalten der v. g. Punkte 1-6?
  8. Welche vorbereitenden Maßnahmen ergreift der Kreis hinsichtlich einer zu erwartenden Pandemiewelle im Herbst 2022?

Weitere Informationen und Gremienlauf

  • Anfrage zum Download
  • Die Anfrage wurde vom Kreisausschuss am 07.09.22 mit Vorlage KA/2022/282/19.WP nach Ansicht der SPD unzureichend inhaltssensitiv beantwortet. Die daraufhin angesetzte Behandlung der Beantwortung in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sport- und Jugendausschusses am 22.11.22 wurde von der Sitzungsleiterin nicht nachvollziehbar abgebrochen. Die SPD-Kreistagsfraktion behält sich weiterhin vor, die Fragen erneut vorzubringen.