Antrag | Sicherstellung ausreichender Lebensmittelkontrollen im Kreis

Der Kreistag möge beschließen: 

  1. Der Kreisausschuss berichtet im zuständigen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschuss über die Praxis und Durchführung der Lebensmittelkontrollen im Kreis (Betriebskontrollen von Herstellungs- und Produktionsbetrieben und Durchführung von Probeentnahmen), insbesondere hinsichtlich:
    1. der seit 2021 zugrunde gelegten Bestimmungen der aktuellen EU-Kontrollverordnung zur risikoorientierten Betriebskontrollen bei den Herstellungs- und Produktionsbetrieben (seit 2021 Grundlage der Verwaltungs-Zielvorgabe) und deren qualitative und quantitative Vorgaben.
    2. der vorliegenden Erkenntnisse zur Einhaltung der vorgesehenen Kontrolldichte für das Jahr 2021 und das laufende Jahr.
    3. vorliegender Kenntnisse über mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kreisverwaltung und Laborkapazitäten o.ä. hinsichtlich der Durchführung von Lebensmittelkontrollen.
    4. der Einschätzung zu den hessenweit erheblichen Schwachstellen bei Lebensmittelkontrollen, der Frage der Verantwortlichkeit zwischen Land und Städten/Landkreisen für diese Kontrolllücken, bestehende Regelungen hinsichtlich personeller und finanzieller Ausstattung sowie vorgebrachter Reformvorschläge für eine Neuordnung der Zuständigkeiten.
  2. Sollte im laufenden Jahr einen Nichterreichung der im Haushaltsplan gegenwärtig vorgesehenen Zielvorgabe (gemäß EU-Kontrollverordnung durchzuführenden risikoorientierten Betriebskontrollen bei den Herstellungs- und Produktionsbetrieben) abzeichnen, wird der Kreisausschuss aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die vollumfängliche Durchführung der vorgesehenen Lebensmittelkontrollen sicherzustellen.

Begründung:

Die jüngst bekanntgewordenen Geschehnisse rund um gravierende Hygienemängel in einem Gernsheimer Lebensmittelbetrieb werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit der gewissenhaften Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Lebensmittelkontrollen durch die zuständigen Amtsstellen. Kontrolllücken im Bereich der Lebensmittelhygiene können, wie das Beispiel im Landkreis Groß-Gerau zeigt, zu einer Gefährdung der Verbraucher*innen führen und mitunter tödliche Folgen haben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Handlungsfähigkeit der Verwaltungen und verfügbare Laborkapazitäten werfen ebenfalls Fragen auf.

Auch im Main-Taunus-Kreis wurden in den zurückliegenden Jahren die aufgestellten Zielvorgaben bei den Betriebskontrollen von Herstellungs- und Produktionsbetrieben und Durchführungen von Probeentnahmen wiederholt nicht eingehalten, wie unter anderem von den Antragsstellenden in der Vergangenheit schon mehrfach angemerkt.

Zielvorgaben und Zielerreichung gemäß der Angaben in den Haushaltsplänen der zurückliegenden Jahre:

Jahr                 Betriebskontrollen                              Probeentnahmen

Vorgabe          tatsächlich                                          Vorgabe          tatsächlich

 2020                1000                1604                            700                  354     

 2019                1000                1464                            700                  354     

 2018                1000                1703                            700                  400

 2017                1000                1184                            700                  465

 2016                1000                947                              700                  585

 2015                1000                1053                            700                  603     

 Schon im Haushaltsplan 2017 wurde angemerkt: „Die Anzahl von 700 Probeentnahmen konnte trotz Beibehaltung der bisher verringerten Kontrolltiefe bei den Betriebskontrollen infolge Personalmangels nicht erreicht werden.“ (Produkt 3901, S. 159). Trotz dieser Erkenntnis ist für die Folgejahre ein weiteres kontinuierliches Absinken der tatsächlich durchgeführten Probeentnahmen dokumentiert. 

Besonders vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, die gegenwärtige Durchführung der Lebensmittelkontrollen im Kreis näher darzulegen. Hinzu kommt die Umstellung der Zielvorgaben ab dem Jahr 2021 auf die Vorgaben der EU-Kontrollverordnung, die in diesem Zusammenhang erläutert werden kann.

Schwachstellen bei der Lebensmittelkontrolle bestehen laut Presseberichten in ganz Hessen und führen dazu, dass Vorgaben des Landes erheblich unterschritten werden. Das zuständige hessischen Verbraucherschutzministerium verweist die Verantwortung auf die für die Durchführung der Kontrollen zuständigen Landkreise und Städte. Experten sehen hingegen einen erheblichen Reformbedarf des aktuellen Kontrollsystems und eine Neuordnung der Zuständigkeiten als erforderlich an. Hier interessiert ebenfalls die Einschätzung des Kreisausschusses, insbesondere auch hinsichtlich der personellen und finanziellen Unterstützung des Landes.

 


Weitere Informationen und Gremienlauf

  • Antrag zum Download
  • Der Antrag wurde in der Kreistagssitzung vom 04. Juli 2022 behandelt und in den Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschuss verwiesen. Dort wird nun ein regelmäßiger Bericht über den Sachstand vorgesehen und der Antrag für erledigt erklärt.