Anfrage | Kosten für den hauptamtlichen Kreisausschuss 2022

Der Kreisausschuss wird erneut um Auskunft gebeten:

 Welche Kosten verursachen die vier hauptamtlichen Stellen des Kreisausschusses nach derzeitigem Stand für den Zeitraum ihrer jeweils derzeitigen Amtszeiten?

 Anm. 1: Sollte es dem Kreisausschuss nicht möglich sein, Ausgabenposten den Stellen zuzuordnen, so ist eine anteilige Anrechnung vorzunehmen und dies darzulegen.

Anm. 2: Ggf. sind ergänzend die Besoldungsrichtlinien des Landes Hessen hinzuzuziehen.

Anm. 3: Sollte der Bekanntgabe einzelner Kostenpunkte im Personalbereich nicht öffentlich möglich sein, soll stattdessen die allgemein zugrunde gelegte Entgeltgruppe genannt und eingerechnet werden. 

  1. Kosten für den Landrat Cyriax
    1. Vergütung (Bruttolohnkosten)
    2. Zuzuordnende Personalkosten für Mitarbeitende
    3. Zuzuordnende Arbeitsplatzkosten, insb. Sachkosten für Büro, Ausstattung, Betriebskosten
    4. Zuzuordnende Sachkosten für Dienstfahrzeuge
    5. Zuzuordnende sonstige Aufwendungen (nach Möglichkeit mit Erläuterung)
    6. Zuzuordnende Rückstellung für künftige Pensionsansprüche
    7. Bezüge aus Aufsichtsratsmandaten, die qua Amt wahrgenommen werden
  1. Kosten für die Erste Kreisbeigeordnete Overdick
    1. Vergütung (Bruttolohnkosten)
    2. Zuzuordnende Personalkosten für Mitarbeitende
    3. Zuzuordnende Arbeitsplatzkosten, insb. Sachkosten für Büro, Ausstattung, Betriebskosten
    4. Zuzuordnende Sachkosten für Dienstfahrzeuge
    5. Zuzuordnende sonstige Aufwendungen (nach Möglichkeit mit Erläuterung)
    6. Zuzuordnende Rückstellung für künftige Pensionsansprüche
    7. Bezüge aus Aufsichtsratsmandaten, die qua Amt wahrgenommen werden
  1. Kosten für den Kreisbeigeordneten Baron
    1. Vergütung (Bruttolohnkosten)
    2. Zuzuordnende Personalkosten für Mitarbeitende
    3. Zuzuordnende Arbeitsplatzkosten, insb. Sachkosten für Büro, Ausstattung, Betriebskosten
    4. Zuzuordnende Sachkosten für Dienstfahrzeuge
    5. Zuzuordnende sonstige Aufwendungen (nach Möglichkeit mit Erläuterung)
    6. Zuzuordnende Rückstellung für künftige Pensionsansprüche
    7. Bezüge aus Aufsichtsratsmandaten, die qua Amt wahrgenommen werden
  1. Kosten für den Kreisbeigeordneten Fink
    1. Vergütung (Bruttolohnkosten)
    2. Zuzuordnende Personalkosten für Mitarbeitende
    3. Zuzuordnende Arbeitsplatzkosten, insb. Sachkosten für Büro, Ausstattung, Betriebskosten
    4. Zuzuordnende Sachkosten für Dienstfahrzeuge
    5. Zuzuordnende sonstige Aufwendungen (nach Möglichkeit mit Erläuterung)
    6. Zuzuordnende Rückstellung für künftige Pensionsansprüche
    7. Bezüge aus Aufsichtsratsmandaten, die qua Amt wahrgenommen werden

Begründung:

Bereits am 07.09.2021 baten die Anfragestellenden den Kreisausschuss um Auskunft über die Kosten für den hauptamtlichen Kreisausschuss. Die darauf folgende Beantwortung vom 27.10.2021 war nach vorgenommener Feststellung des Kreistagsvorstandes sachlich unzureichend. Versuche der Anfragestellenden, eine zufriedenstellende Klärung in den Gremien des Kreistages herbeizuführen, scheiterten, zuletzt mit der Zurückweisung eines entsprechenden Antrags in der Kreistagssitzung vom 25.04.2022. Mit dieser Anfrage greifen die Anfragestellenden nun die Aufforderung des Landrates auf, für die gewünschten Antworten eine erneute Anfrage zum Thema zu stellen.


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