In Hattersheim steht die Errichtung der neuen, dritten Grundschule auf einem Grundstück südöstlich des Südrings bevor. Die Notwendigkeit einer weiteren Grundschule ist fraglos gegeben, der gewählte Standort jedoch umstritten. Insbesondere erscheinen sowohl die Grundstücksfläche für den geplanten Bau des Schulgebäudes zuzüglich einer 2-Feld Sporthalle als zu klein, als auch die angedachte verkehrliche Anbindung unbefriedigend. Erhebliche Einwände ergeben sich zum einen hinsichtlich der geplanten Anordnung und Kubatur der Gebäude, die sehr geringe, wenngleich baurechtlich möglicherweise zulässige Abstandsflächen zur bestehenden Wohnbebauung vorsehen. Das zweigeschossige Schulgebäude mit einer mutmaßlichen Traufhöhe von rund 8 Metern unmittelbar an den Grundstücksgrenzen würde wohl erhebliche Einschränkungen der Privatsphäre, der Wohnqualität, des Immobilienwertes und möglicherweise auch der Nutzung bestehender Photovoltaikanlagen für die Anwohner*innen bedeuten. Zum anderen bestehen Bedenken angesichts der geplanten vorrangigen Zuwegung über eine neu zu schaffende Anbindung an den Südring, deren Konzeption Fragen aufwirft und die versprochene geringe Mehrbelastung der Spindelstraße wohl nicht zuverlässig gewährleisten kann.
Der 2020 durch die Stadt Hattersheim vorgelegte Bebauungsplan für das Grundstück enthielt noch keine konkreten Angaben des Main-Taunus-Kreises zur beabsichtigten Anordnung und Kubatur der Gebäude und Freiflächen. Im weiteren Verlauf wurde die Beplanung zusätzlich durch die erforderliche Rücksichtnahme auf bestehende Wasserleitungen verkompliziert. Ende 2021 wurde schließlich ein Vorentwurf für die Bauplanung vorgelegt, gegen den genannte Einwände erhoben werden. Deshalb wird erfragt, ob der Main-Taunus-Kreis mit dem heutigen Kenntnisstand die Errichtung des Schulgebäudes wie vorgesehen an diesem Standort weiterhin befürwortet.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Wie wird die vorliegende Beplanung des Grundstücks der neuen Hattersheimer Grundschule bewertet?
- Sieht der Kreisausschuss die Berücksichtigung der Abstandsflächen als ausreichend an, insbesondere in Hinblick auf die Wahrung der Interessen der direkten Anwohner*innen?
- Hält der Kreisausschuss das bisher vorgelegte Verkehrskonzept für die betroffene Nachbarschaft und die verkehrliche Erschließung des Standorts für angemessen?
- Welche Kenntnisse hat der Kreisausschuss zur Lärmschutzplanung und einem Lärmschutzgutachten für den Standort (insb. zusätzlicher Verkehrs- und Betriebslärm) und sieht er die beabsichtigten Lärmschutzvorkehrungen als ausreichend an?
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich Einwänden von Anwohner*innen vor? Seit wann sind diese dem Kreisausschuss bekannt?
- Wie gedenkt der Kreisausschuss weiter vorzugehen? Ist eine geänderte Ausgestaltung der Bauplanung an diesem Standort noch denkbar, die den vorgebrachten Einwänden Rechnung trägt?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Anfrage zum Download
- Die Anfrage wurde am 14.06.22 vom Kreisausschuss mit Vorlage KA/2022/202/19.WP beantwortet.