Antrag | Neubesetzung der Stelle des Wohnungsbaukoordinators

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Die Neubesetzung der Stelle der Wohnungsbaukoordinators wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen. Für die Stelle wird eine Vergütung nach Besoldungsgruppe A16 oder entsprechend vorgesehen. Zur Gewinnung einer geeigneten Fachkraft erfolgt die Besetzung diesmal durch öffentliche Stellenausschreibung.
  2. Sollte die konkrete Neubesetzung seitens des Kreisausschusses bereits veranlasst oder im Gegenteil keine Neubesetzung vorgesehen sein, soll hierzu eine erläuternde Stellungnahme des Kreisausschusses in den nächsten Sitzungen der zuständigen Ausschüsse BPVUE und HFA erfolgen.

 Begründung:  

Nach vorliegenden Informationen ist der bisherige Amtsträger zum 28. Februar 2022 ausgeschieden. Damit ist die Stelle des Wohnungsbaukoordinators derzeit offenbar vakant. Angesichts der weiterhin drängenden Situation auf dem Wohnungsmarkt ist das aktive und handlungsfähige Wirken eines Wohnungsbaukoordinators im Main-Taunus-Kreis mehr denn je geboten. Daher soll die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu besetzt oder Gründe für eine nicht vorgesehene Neubesetzung dargelegt werden.

Um der Arbeit des Wohnungsbaukoordinators Schwung und echte Wirkung zu verleihen, soll die Stelle diesmal in öffentlicher Ausschreibung durch eine anerkannte Fachkraft besetzt werden. In diesem Zusammenhang bietet sich eine Präzisierung und die – nach Dafürhalten der Antragsstellenden erforderliche – Ausweitung der vorgesehenen Kompetenzen der Stelle an.


Weitere Informationen und Gremienlauf

  • Antrag zum Download
  • Der Antrag wurde in der Kreistagssitzung vom 25.04.2022 behandelt und dort nach Zusage des Landrats für die baldige Neubesetzung zurückgezogen.