Antrag | Schulen endlich ausreichend mit Luftreinigungsgeräten ausstatten

– Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
von SPD und FW sowie der Gruppen Die Linke und Die Partei –

 

Der Kreistag möge beschließen:

 Der Kreisausschuss wird beauftragt, umgehend eine vollständige Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises mit geeigneten mobilen Luftreinigungsgeräten zu gewährleisten.

  1. In Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit sind bis zum 01.03.2022 alle in Frage kommenden Beschaffungsvarianten zu prüfen, die im Ergebnis dazu führen können, das erforderliche haushaltsrechtliche Procedere abzukürzen und langwierige Ausschreibungsverfahren im Vorfeld zu vermeiden. Die Ergebnisse der Markterforschung sowie die gewählten Beschaffungsabläufe anderer hessischer Landkreise (z.B. Main-Kinzig) sind einzubeziehen.
  2. Zur Auswahlentscheidung über die konkrete Beschaffungsvariante wird unverzüglich nach Vorlage der Prüfergebnisse eine Sondersitzung des Kreistages terminiert.
  3. Darüber hinaus sind Konzepte für mittelfristige Nachrüstungen der Schulen in Kreisträgerschaft mit stationären Anlagen, die durch stetige Frischluftzufuhr Vorteilsaspekte für eine geringe CO2-Konzentration und das Raumklima bieten, zeitnah zu entwickeln.

Begründung:

Die Ausstattung aller relevanten Räume an den Schulen im Main-Taunus-Kreis wird von einer breiten Allianz aus Schülerinnen und Schülern, Elternschaft, Schulleitungen und den antrags-stellenden Fraktionen seit Monaten gefordert. Eine entsprechende Petition haben schon rund 4000 Personen unterzeichnet. Zahlreiche Städte und Landkreise statten ihre Schulen aus politischer Einsicht deutlich aktiver und flächendeckender mit Luftreinigungsgeräten aus als der MTK. Auch die Räume des Landratsamtes im Main-Taunus-Kreis wurden wegen der erkannten Vorteile bereits sehr sorgsam mit Luftreinigungsgeräten bestückt.

Die politische Führung des MTK verweist jedoch fortwährend auf mangelnde Erkenntnisse, unzureichende Daten sowie die fehlende Förderanerkenntnis durch Land und Bund und verhindert eine vollständige Ausstattung der Unterrichtsräume. Dabei führt die Corona-Pandemie seit ihrem Beginn eindrücklich vor Augen, dass ein auf abschließend gesicherten Erkenntnissen basierendes politisches Handeln angesichts der dynamischen Entwicklungen des Pandemiegeschehens auf keiner politischen Ebene möglich und ein darauf begründetes Zögern viel-fach unverantwortlich ist.

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind von den 2040 Unterrichtsräumen in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises bislang 180 mit Luftreinigungsanlagen nachgerüstet worden. Weitere 421 verfügen über festverbaute raumlufttechnische Anlagen. Es bleiben derzeit 1439 Schul-räume ohne jegliche technische Luftreinigung. Mit technischen Luftreinigern ausgestattet sind überwiegend nur schlecht zu lüftende Fachräume.

Insbesondere die täglich genutzten Klassenräume hingegen verfügen kaum über technische Luftreiniger. Hier verweist der MTK darauf, dass bei der Raumnutzung die Luftreinigung einzig durch Öffnung der Fenster erfolgen soll.

In der Praxis zeigt sich, dass Schulen mit einer vollständigen Ausrüstung mit technischen Luftreinigungsgeräten ein signifikant geringeres Corona-Infektionsgeschehen aufweisen. Unter anderem machten dies auf Kreisebene auch Presseberichte anschaulich, welche die Situation der besser ausgestatteten Privatschulen mit den öffentlichen Schulen verglichen.

Angesichts im Haushalt bestehender erheblicher Rückstellungen aus dem laufenden Geschäft und zweistelligen Millioneninvestitionen des Kreises in Prestigeprojekte wie der Erweiterung des Landratsamtes und dem Neubau des Kreishallenbades ist nicht zu rechtfertigen, weshalb Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen hier schlechter gestellt werden. Ein weiteres Zögern, mutmaßlich in der Hoffnung auf ein baldiges Nachlassen der Pandemie, ist mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Schülerinnen und Schülern im Main-Taunus-Kreis jedenfalls nicht vereinbar.

Neben der sofortigen Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten zum Infektionsschutz sind aber auch Konzepte für mittelfristige Nachrüstungen mit stationären Anlagen, die durch stetige Frischluftzufuhr Vorteilsaspekte für eine geringe CO2-Konzentration und das Raumklima bieten, zeitnah zu entwickeln.

In Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit sind unverzüglich und in pragmatischer Weise nun im ersten Schritt konkrete Beschaffungsvarianten zu prüfen. Gegebenenfalls wäre die Zuweisung von Beschaffungsbudgets an die Schulen in Kreisträgerschaft ein geeigneter Weg, um ohne Ausschreibungsverfahren in kürzester Zeit mit den Maßnahmen vor Ort beginnen zu können.


Weitere Informationen und Gremienlauf

  • Antrag zum Download
  • Der Antrag wurde in der Kreistagssitzung vom 21.02.2022 behandelt und mit der Mehrheit der Kreiskoalition aus CDU, FDP und Grünen abgelehnt.