Antrag | (Nicht-)Beantwortung der Anfrage „Kosten für den hauptamtlichen Kreisausschuss“ (KT/2021/106/19.WP) durch den Kreisausschuss

 

Der Kreistag möge beschließen: 

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss nachdrücklich auf, die säumige Beantwortung der Anfrage „Kosten für den hauptamtlichen Kreisausschuss“ (KT/2021/106/19.WP) endlich sachlich richtig vorzunehmen und setzt hierzu eine Frist bis zum 01. März 2022.

Begründung:

Auf die von der SPD-Kreistagsfraktion am 07.09.2021 gestellte Anfrage wurde seitens des Kreisausschusses am 27.10.2021 mit der Beantwortung KA/2021/221/19.WP reagiert. Bereits hier wurde die in der Geschäftsordnung des Kreistages unter §17 Abs. 2 vorgesehene Frist von 6 Wochen nicht eingehalten.

Erheblicher jedoch erweist sich die durch den Kreistagsvorstand am 13.12.2021 vorgenommene Feststellung, dass die vorgelegte Beantwortung sachlich unzureichend und entsprechend korrigiert vorzulegen sei. Dies bestätigte die Einschätzung der SPD-Kreistagsfraktion, die den Sachverhalt bereits zuvor in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2021 zur weiteren Klärung aufgerufen hatte, wo jedoch durch den Landrat als Kreisausschuss-Vorsitzenden weiterführende Erklärungen verweigert wurden.

Durch den Kreistagsvorsitzenden wurde deshalb mit Schreiben vom 16.12.2021 gegenüber dem Landrat eine überarbeitete Beantwortung angemahnt. Auch für die geforderte überarbeitete Beantwortung wurde nun wiederum die 6-Wochen-Frist überschritten.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.


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