In der jüngst von der hessischen Umweltministerin Hinz vorgelegten Fortschreibung des hessischen Abfallwirtschaftsplans ist laut Presseberichten die Rede von einer Unterversorgung mit Deponiekapazitäten verschiedener Abfallklassen; die Entsorgung sei nicht gesichert, die Deponien reichten ungeachtet regionaler Unterschiede nicht aus. Betont wird, die Städte, Gemeinden und Kreise seien gesetzlich verpflichtet, die nötigen Deponiekapazitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge eigenverantwortlich zu schaffen oder durch vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.
Die Aussagen verwundern hinsichtlich der Rhein-Main-Region, wurde doch in den vergangenen Jahren von Vertreterinnen und Vertretern der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) in den Gremien des Kreises stets die ausreichende Verfügbarkeit von Deponieflächen behauptet.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
Welche Kenntnisse hat der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises bezüglich der Aussagen von Frau Ministerin Hinz und den Ergebnissen des fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan? Teilt er diese Einschätzung?
- Welche Betroffenheit wird hier für den MTK gesehen?
- Seit wann verfügt der MTK über Kenntnisse zu der offenbar veränderten Sachlage?
- Welche Folgerungen zieht der Main-Taunus-Kreis aus dieser Aussage für seine Beteiligungen im Bereich der Abfallwirtschaft?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Die Anfrage wurde zur Beratung im Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises vorgelegt
- Anfrage als PDF zum Download
- Am 15.12.2021 beantwortet mit Vorlage KA/2021/272/19.WP.