Entsprechend einer Mitteilung des Hochbau- und Liegenschaftsamts an die Schulleitungen und Vereine bestehen für die Sporthallen der Schulen Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Heinrich-Böll-Schule, Heinrich-von-Kleist-Schule, Heinrich-von-Brentano-Schule und Albert-Einstein-Schule aus baulichen und brandschutzrechtlichen Gründen Einschränkungen, die eine Begrenzung der Nutzung auf maximal 200 Personen vorschreiben.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Was sind die Gründe für die Begrenzung der Nutzungen im Einzelnen?
- Wieso erfolgt die Information über die Begrenzungen zum jetzigen Zeitpunkt?
- Lagen die benannten Gründe bereits in der Vergangenheit vor?
- Welche Auswirkungen ergeben sich nach den Kenntnissen des Main-Taunus-Kreises für den Schul(sport)- und Vereinsbetrieb?
- Wie soll hier gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden?
Weitere Informationen und Gremienlauf
- Die Anfrage wurde zur Beratung im Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises vorgelegt
- Anfrage als PDF zum Download
- Beantwortet mit Vorlage KA/2021/128/19.WP