Anfrage | Einschränkung von Sporthallennutzungen

Entsprechend einer Mitteilung des Hochbau- und Liegenschaftsamts an die Schulleitungen und Vereine bestehen für die Sporthallen der Schulen Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Heinrich-Böll-Schule, Heinrich-von-Kleist-Schule, Heinrich-von-Brentano-Schule und Albert-Einstein-Schule aus baulichen und brandschutzrechtlichen Gründen Einschränkungen, die eine Begrenzung der Nutzung auf maximal 200 Personen vorschreiben.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

  1. Was sind die Gründe für die Begrenzung der Nutzungen im Einzelnen?
  2. Wieso erfolgt die Information über die Begrenzungen zum jetzigen Zeitpunkt?
  3. Lagen die benannten Gründe bereits in der Vergangenheit vor?
  4. Welche Auswirkungen ergeben sich nach den Kenntnissen des Main-Taunus-Kreises für den Schul(sport)- und Vereinsbetrieb?
  5. Wie soll hier gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden?

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