Antrag | Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Freiflächengestaltung im Rahmen der Kreishauserweiterung unter besonderer Berücksichtigung eines Ausgleichs für die in Anspruch genommene Wasserfläche

Der Kreistag möge beschließen: 

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Planung und die damit einhergehende Kostenberechnung für die zukünftigen Außenanlagen der geplanten Kreishauserweiterung zu erläutern. Insbesondere ist zu erläutern, wie der konkrete Planungs- und Genehmigungsprozess organisiert wird und wie dabei die Stadt Hofheim und die Anwohnerinnen und Anwohner beteiligt werden.
Bei der Vorstellung der Planung ist konkret darzustellen, auf welchen Bereich sich die Planung der Außenanlagen bezieht und wie die Lösungen für die Schaffung von gleichwertigen Ausgleichflächen für die im Zuge der Kreishauserweiterung wegfallenden Grün- und Freiflächen im Bereich des betroffenen Quartiers aussehen werden.
Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die geplante Anlage einer neuen Wasserfläche als Ersatz für den weggefallenen Teich am Kreishaus und eine insgesamt ökologisch wertige Neugestaltung gelegt werden. Auch die Art der Einbeziehung von den aktuell noch genutzten Flächen der provisorischen Bürocontaineranlage der Kreisverwaltung ist darzulegen.

 

Begründung:

Aus der den städtischen Gremien vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Erweiterung des Landratsamtes ist zu entnehmen, dass für die Außenflächengestaltung insgesamt rd. 1,5 Mio. Euro eingeplant sind. Durch die Erweiterung des Kreishauses auf dem Gelände des bisherigen Parks und Weihers entfallen in der gewachsenen Nachbarschaft um das Kreishaus-Ensemble große Grünflächen und der beliebte Weiher, wodurch den Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hofheim wichtige und etablierte Naherholungsflächen entzogen und die Qualität des nachbarschaftlichen Gefüges erheblich reduziert werden. Als Ausgleich hierfür sollte es das Ziel sein, im Nahbereich, d.h. innerhalb der gewachsenen Nachbarschaft fußläufig um das Kreishaus-Gelände, qualitativ und flächenmäßig mindestens gleichwertiger Ersatz nach Angaben des Kreisausschusses zu schaffen. Flächen, die hierfür genutzt werden können, befinden sich bereits teilweise im Eigentum des Kreises. Um eine angemessene Beteiligung der Anwohnerschaft und der Stadt Hofheim zu gewährleisten, wäre von Bedeutung, die konkrete Planungsabsicht auf der Basis der bisherigen Kostenberechnung vorzustellen und zu erläutern, wie der Genehmigungs- und Beteiligungsprozess für die Freiflächengestaltung konkret vom Kreisausschuss beabsichtigt wird.


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