Antrag | Anträge zum Kreishaushalt 2021

Antrag I: Kreisumlage senken, Kommunen in der Corona-Krise entlasten

Der Kreisumlagesatz wird um 0,5 Prozentpunkte auf den Prozentsatz von 30,55 % reduziert (Kreis- und Schulumlagesatz kombiniert entsprechend dann 46,00 %) und die Kommunen im Kreis damit um einen Betrag im Volumen von ca. 3 Millionen Euro entlastet.

 Begründung:

In der aktuellen Corona-Situation tragen die Kommunen besondere Lasten. Gleichzeitig erhöht sich die an den Main-Taunus-Kreis abgeführte Kreis- und Schulumlage trotz der bereits vorgesehenen Senkung der Kreisumlage dem Volumen nach um knapp 20 Millionen Euro auf den Rekordwert von 275,365 Millionen Euro. Dieser Wert, von dem der Kreis in der aktuellen Situation profitieren und einen vergleichsweise soliden Haushalt vorweisen kann, ist maßgeblich der starken Ertragssituation der Städte und Gemeinden im Kreis zu verdanken.

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – die sich aufgrund der Berechnungsgrundlage der Kreisumlage in diesen Zahlen noch kaum niederschlagen – ist absehbar, dass die Ertragssituation der Kommunen sich deutlich verschlechtern wird. Schon jetzt tragen die Kommunen große Lasten zur Bewältigung der Corona-Situation und leisten ganz wesentliche Beiträge zur Minderung der Auswirkungen der Krise, beispielsweise durch die Übernahme von Fahrtkosten zum Impfzentrum im MTK oder das Erlassen von Kitagebühren für Eltern.

  

Antrag II: Kreisinvestitionsfonds nicht fortführen

Der Kreisinvestitionsfonds mit vorgesehenen Investitionszuschüssen in Höhe von 1,5 Mio. Euro wird nicht fortgeführt. 

Begründung:

Bereits in den Vorjahren wurde die Abschaffung des Kreisinvestitionsfonds gefordert. Die seither erfolgten Mittelvergaben bestätigen die vorgebrachten Gründe. Weiterhin lässt sich kein Mehrwert dieses bürokratischen und intransparenten Verteilungsinstruments erkennen. Aufgrund der zu diesem Zweck zu geringen Dimensionierung und der weithin willkürlich erscheinenden Zuteilung, kann die behauptete Ausgleichsfunktion zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen nicht zustande kommen. Wirksamer, sachgerechter und transparenter wäre die Entlastung der Kommunen durch die Senkung der Kreisumlage. Die Entlastung der Städte und Gemeinden im Kreis ließe so gleichsam die Umsetzung etwaiger Projekte zu und wäre zugleich zielführender sowie insgesamt kostensparender für die kommunale Hand.

  

Antrag III: Aufstellung eines „Digitalen Masterplans“ im MTK

Für die externe Aufstellung eines Gesamtkonzeptes zur Digitalisierung werden Sachmittel in Höhe von 50 TEUR vorgesehen. Ausdrücklich in das Konzept einbezogen werden soll die Prüfung der Gründung einer kreiseigenen Gesellschaft zur flächendeckenden Glasfaserversorgung.

 Begründung:

Die Digitalisierung besitzt für den Main-Taunus-Kreis und seine Zukunftsfähigkeit eine außergewöhnlich große Bedeutung. Als Standort international vernetzter Unternehmen und digitalen Gewerbes wie beispielsweise verschiedene Rechenzentren ist die Digitalisierung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Standort MTK. Gerade die gegenwärtige Corona-Situation zeigt jedoch auf, dass der Main-Taunus-Kreis bei der Digitalisierung erheblichen Nachholbedarf hat: Die Breitband- und Glasfaserversorgung im Kreis weist deutliche Lücken auf und muss rasch verbessert werden, die Schulen hinken sowohl bei der technischen Infrastruktur, der Breitband-Anbindung und der Bereitstellung von Endgeräten hinterher, die technische Unterstützung und die Digitalisierung der Verwaltung entsprechen nicht dem Stand des Möglichen.

Die bisherigen Bemühungen des Main-Taunus-Kreises lassen ein tragfähiges Gesamtkonzept vermissen. Andere Städte und Landkreise sind hier deutlich weiter und drohen dem MTK den Rang abzulaufen. Ein umfassender „Digitaler Masterplan“ soll nun alle Aspekte des Themenfeldes einbeziehen und wirksame Handlungsvorgaben liefern. Dazu gehört auch die Prüfung des Aufbaus einer Gesellschaft zur Umsetzung eines flächendeckenden Glasfasernetzes unter der Regie des Kreises in Zusammenarbeit mit den Kommunen und/oder weiteren lokalen Partnern nach dem Vorbild der Breitband Main-Kinzig GmbH des Main-Kinzig-Kreises.

 

Antrag IV: Förderung des Klimaschutzes ernst nehmen

Die Sachmittel für die Stelle des Klimaschutzmanagers (Produkt 6107) werden um 25 TEUR erhöht.

 Begründung:

Die Förderung und Vermittlung von Klimaschutzmaßnahmen, gerade auch auf kommunaler Ebene, sind ein wichtiger Beitrag für das Erreichen der auch vom Main-Taunus-Kreis öffentlichkeitswirksam angestrebten Klimaschutzziele. Sollen sich die Maßnahmen nicht in bloßer Symbolik erschöpfen, sondern auch einen wirksamen Beitrag liefern, muss die geschaffene Stelle finanziell ausreichend ausgestattet sein, um aktiv und initiativ handeln zu können.

Sowohl die Ausführungen im Vorbericht des Haushaltes (S. 46: „Das integrierte Klimaschutzkonzept wurde im Jahr 2014 erstellt. Um weiterhin Fördermittel zu erhalten, ist das Konzept bei geringeren Aufwendungen fortzuschreiben.“), als auch das Herausstellen von 17 Pressemitteilungen als Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit wecken Zweifel an der ausreichenden Handlungsfähigkeit und der Fähigkeit, hier wesentliche Impulse im MTK zu setzen. Daher wird gefordert, die grundsätzlich sinnvolle Stelle des Klimaschutzmanagers mit zusätzlichen Sachmitteln auszustatten, um das ausgewiesene Tätigkeitsprofil bei diesem wichtigen Thema auch tatsächlich erfüllen zu können.

 

Antrag V: Beauftragung eines Sozialentwicklungsplans

Für die externe Beauftragung eines Sozialentwicklungsplans werden 80 TEUR budgetiert.

 Begründung:

Der Main-Taunus-Kreis verfügt über ein breit aufgestelltes Netzwerk an sozialen Einrichtungen, mit dem durch die Arbeit der freien Träger auf die vielfältigen Anforderungen im Kreis reagiert werden kann. Die Zusammenarbeit des Kreises mit den einzelnen Trägern hat sich dabei häufig über viele Jahre herausgebildet, verfestigt und strukturell institutionalisiert. Durch die für das breite Angebot notwendige Unterstützung durch freiwellige finanzielle Leistungen besitzt der Kreis eine maßgebliche Lenkungsmacht, die sich ganz wesentlich auf die Handlungsspielräume der freien Träger auswirkt.

Mit einem Sozialentwicklungsplan kann eine differenzierte und objektive Erfassung der sozialen Gegebenheiten, der verfügbaren und erforderlichen Angebote und der angemessenen Unterstützung durch den Kreis erfolgen, die so dem Ansatz nach weit über den eigenen Sozialbericht des Kreises hinausgeht. Anhand der wichtigsten Aspekte der Sozialentwicklung kann daraus für alle Prozessbeteiligten eine umfassende und objektive Planungsgrundlage und langfristige Handlungsempfehlung entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit den Trägern kann diese Analyse dazu beitragen, gegenwärtige und zukünftige Erfordernisse sowie Bedarfe herauszuarbeiten, Schwerpunkte zu setzen und lenkend einzugreifen. Mit einem Sozialentwicklungsplan sollen so Entwicklungsleitlinien für die zukünftige Aufstellung gesetzt und die Planungssicherheit erhöht werden.

Bei der externen Erstellung eines solchen breit aufgestellten Sozialentwicklungsplans bieten sich Kooperationen mit Forschungsinstituten oder (Fach-)Hochschulen der Region an. Vergleichend sei verwiesen auf den seit 2009 zum dritten Mal aufgestellten Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen:

 

Antrag VI: Sozialkaufhaus „Tisch und Teller“ stärker unterstützen

Für das Sozialkaufhaus des Diakonischen Werks Main-Taunus „Tisch und Teller“ in Flörsheim wird im Haushaltsplan ein zusätzlicher Zuschuss von 20 TEUR vorgesehen.

 Begründung:

Das „soziale Netz“ im Main-Taunus-Kreis wird in wesentlichen Teilen durch die Arbeit der freien Träger der Wohlfahrtspflege ermöglicht, die ihre Angebote in erheblichem Maße durch Eigenleistung finanzieren. Durch die Corona-bedingten Verwerfungen sind finanzielle Einbußen absehbar. Zwangsläufige Kürzungen bei den sozialen Angeboten der freien Träger sind daher mittelfristig nicht auszuschließen, sollte der Main-Taunus-Kreis nicht mit einem stärkeren finanziellen Engagement deutlich seine Bereitschaft zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des bisherigen Angebots zeigen.

Das Sozialkaufhaus in Flörsheim leistet einen konkreten Beitrag zur Begrenzung von Armut und prekärer Lebensverhältnisse im Kreis und bietet zugleich Langzeitarbeitslosen eine Chance, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Projekt ist dabei auf Spenden und fortdauernde Zuschüsse angewiesen. Die Erhöhung des finanziellen Zuschusses des Kreises um 20 TEUR soll den Erhalt des Sozialkaufhauses als einem etablierten Baustein des „sozialen Netzes“ auch in der gegenwärtigen Situation weiterhin sichern helfen.

 

Antrag VII: Das Psychosoziale Zentrum stärker unterstützen

Für das Psychosoziales Zentrum des Diakonischen Werks Main-Taunus wird im Haushaltsplan ein zusätzlicher Zuschuss von 20 TEUR vorgesehen.

 Begründung:

Wie bereits ausgeführt wird das „soziale Netz“ im Main-Taunus-Kreis ganz wesentlich auch durch die Eigenleistung der freien Träger aufrecht erhalten. Um in der gegenwärtigen Situation wichtige Angebote wie das Psychosoziale Zentrum der Diakonie langfristig sicherzustellen, soll der Kreis mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 20 TEUR in der aktuell herausfordernden Situation einen wirksamen Beitrag zu Entlastung liefern und damit ein starkes Zeichen für die Sicherung des Fortbestandes setzen.

 

Antrag VIII: Wildwasser Wiesbaden e.V. ausreichend ausstatten

Die Wildwasser Wiesbaden e.V. in Wiesbaden erhält einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30 TEUR Euro für die Beratung gegen sexualisierte Gewalt im Main-Taunus-Kreis.

 Begründung:

Nach Informationen von Wildwasser Wiesbaden e.V. ist die Beratungsstelle mit dem Wunsch nach einer Erhöhung des Zuschusses durch den Kreis an den MTK herangetreten. Der Mehrbedarf wurde dabei detailliert und nachvollziehbar dargelegt. Die Fallzahlen und Leistungen im MTK liegen bedarfsentsprechend über den Berechnungen, die der Bemessung der Fördermittel durch den MTK zugrunde liegen. Für seinen wichtigen Beitrag im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im MTK muss der Träger also in erhöhtem Maße Eigenmittel aufwenden, was aufgrund der angespannten Corona-Situation mittelfristig die Fähigkeit zum Erhalt des bisherigen Angebots fraglich erscheinen lässt.

  

Antrag IX: Corona-Nachteile für Schülerinnen und Schüler ausgleichen

Für den Ausgleich von Lernnachteilen besonders betroffener Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Kreises wird für das verbleibende Schuljahr 2020/21 ein Budget von 50 TEUR vorgesehen. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein Konzept zur kurzfristigen und unbürokratischen Unterstützung mit geeigneten Lernhilfe-Mitteln zu erstellen und die besonderen Bedarfe zu identifizieren.

 Begründung

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 hat sich der Unterricht in unseren Schulen wesentlich verändert. Ein regelhafter Schulbetrieb konnte vielfach nicht gewährleistet werden. Die Fähigkeiten, den gewünschten Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler trotzdem zu erzielen, stellen sich aus einer Vielzahl von Faktoren höchst unterschiedlich dar, wobei die finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses bei der Lern-Unterstützung eine ganz wesentliche Rolle spielen.

Der Ausgleich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf eine ganze Schülergeneration liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Jüngst berichtet unter anderem Der Spiegel, die Corona-bedingten Schulausfälle würden auf längere Sicht zu einer „Billionen-Bombe“ (SPON vom 08.02.21).

Mit einer unbürokratischen und ortsbezogenen Unterstützungsleistung könnte der Main-Taunus-Kreis wirkungsvoll Abhilfe leisten und die Folgen für die Schülerinnen und Schüler in seinem Zuständigkeitsbereich zumindest mildern helfen.

  

Antrag X: Wartezeiten bei der Erziehungsberatung nicht erhöhen

Die Zielbeschreibung von Produkt 5107 wird wieder auf den Wert von 2020 zurückgesetzt und lautet dann „1. Die Wartezeit von der Anmeldung für persönliche Gespräche bis zum angebotenen Erstgesprächstermin liegt in der Erziehungsberatungsstelle (EB) nicht über 30 Wochentagen.“

 Begründung:

Sensible Problemlagen in Familien und bei der Kindeserziehung, bei denen auf die Hilfe der Erziehungsberatung zurückgegriffen wird, besitzen in der Regel eine hohe Dringlichkeit. Eine Erhöhung der Wartezeiten sollte daher vermieden werden. Etwaige personelle Mehrbedarfe sind zu berücksichtigen.


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