Anknüpfend an die bislang unbeantwortete Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zu den Belastungen der RMD aus Rechtsstreiten und der gescheiterten Deponieerweiterung (KT/2020/392/18.WP vom 20.10.2020) ergeben sich insbesondere hinsichtlich der bekanntgegebenen neuen Anstellung des ehemaligen RMD-Geschäftsführers Markus Töpfer bei der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) weitere dringliche Fragen.
Der Rechtsstreit zwischen Herrn Töpfer und der RMD wurde im Sommer 2020 mit einem Vergleich beigelegt. Laut Presseberichterstattung steht in diesem Zusammenhang eine Abfindungszahlung von knapp 500.000 Euro im Raum (die Höhe der Abfindungssumme ist bereits Gegenstand der noch unbeantworteten Anfrage).
In vergleichbaren Fällen werden in Aufhebungsverträgen regelmäßig Rückzahlungsklauseln vereinbart, sollte sich kurzfristig bzw. im relevanten Zeitraum der Vertragsrestlaufzeit ein Anschlussarbeitsverhältnis ergeben. Dies würde im vorliegenden Fall eine doppelte Belastung der öffentlichen Hand verhindern.
- Meldung der Stadt Stuttgart zur Anstellung von Markus Töpfer: https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/dezember-2020/markus-toepfer-zum-geschaeftsfuehrer-des-eigenbetriebs-abfallwirtschaft-stuttgart-gewaehlt.php
- Um eine unverzügliche Beantwortung dieser Anfrage sowie der Anfrage KT/2020/392/18.WP wird gebeten.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Ist davon auszugehen, dass der Aufhebungsvertrag der RMD mit dem ehemaligen Geschäftsführer Markus Töpfer eine Rückzahlungsklausel oder sinnentsprechende Regelung bezüglich der Abfindungszahlung enthält und diese im nun eintretenden Fall des Anschlussarbeitsverhältnisses greift?
- Wenn nein, weshalb wurde auf eine solche Regelung verzichtet? Auf wessen Veranlassung ist der Verzicht zurückzuführen?
- Werden für den Fall des Fehlens einer entsprechenden vertraglichen Regelung haftungsrechtliche Schritte gegen Verfahrensbeteiligte erwogen, insbesondere gegen die beteiligten Rechtsbeistände wegen des Verdachts der Schlechtberatung?