Antrag | Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Kreishauserweiterung

Bild: SPD | Moritz Löw

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt:

  1. In einem Bericht gegenüber dem Kreistag darzulegen,
    1. ob die Erweiterung in dem bisher geplanten Umfang auch vor dem Hintergrund des vermehrt stattfindenden „Home-Office“ notwendig ist. Der Bericht soll auch insbesondere die Darstellung enthalten, wie die Berechnung der benötigten Bürofläche erfolgt ist
    2. wie die geplanten Kosten von über 30 Millionen zustande kommen und welche Kalkulation ihnen zugrunde liegt
  2. Im BPVUE-Ausschuss ab sofort in jeder Sitzung über den aktuellen Verfahrensstand der Kreishauserweiterung zu informieren.
  3. Sollte die angekündigte öffentliche Bürgerversammlung vom 21. Oktober 2020 aufgrund von Corona-bedingten Beschränkungen nicht in der geplanten Form stattfinden können, diese als digitale Veranstaltung zeitnah auszurichten.

Begründung:

Nach den Plänen des Kreisausschusses soll die Erweiterung des Kreishauses deutlich über 30 Millionen Euro kosten. Die Erweiterung soll auch dazu führen, dass die kleine Naherholungsfläche (Park inkl. Weiher) zumindest teilweise wegfällt. Erste Ausschreibungen sind bereits erfolgt.
Bisher hat keine öffentliche Bürgerbeteiligung stattgefunden. Nun wurde für den 21. Oktober 2020 eine Bürgerversammlung angesetzt, deren Stattfinden in der geplanten Form und für alle Betroffenen jedoch aufgrund des aktuellen Corona-Geschehens fraglich erscheint, so dass alternativ die Möglichkeit einer digitalen Umsetzung bedacht werden sollte.
In Anbetracht des Eingriffs in die vorhandenen Grünflächen und erheblichen Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner sollte der Kreisausschuss im Sinne von Transparenz und Akzeptanz des Vorhabens unbedingt eine umfangreiche, frühzeitige und sorgfältige Bürgerbeteiligung vornehmen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit deutlich stärkeren Nutzung von „Home Office“ muss auch die Sinnhaftigkeit einer Kreishauserweiterung in der bisher geplanten Dimension neu hinterfragt werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.