Antrag | Konsumgutscheine für die Nach-Corona-Zeit – Unterstützung der Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbetriebe im MTK

Bild: SPD | Moritz Löw

Der Kreistag möge beschließen: 

Der Kreisausschuss und im Weiteren die Wirtschaftsförderung des Kreises werden beauftragt, ein System für Konsumgutscheine zur Förderung der Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbetriebe in der Zeit nach den durch die Corona-Maßnahmen bedingten Einschränkungen zu prüfen und umzusetzen, das beispielhaft wie folgt aussehen könnte: 

  • Bereitstellung von 10.000 Konsum-Gutscheinen a 25.- Euro (Kostenübernahme durch den MTK: 250 TEUR zzgl. Herstellungs- und Verwaltungskosten)
  • Ein Gutschein pro Person abrufbar solange verfügbar. Die Verteilung soll vorzugsweise an sozial benachteiligte Menschen im MTK erfolgen, bspw. über die Netzwerke der Tafeln.
  • Einlösbar in Gastronomie- und Freizeitbetrieben im Kreisgebiet ab dem Zeitpunkt der sicheren Öffnung bis Jahresende 2020
  • Bei Freiwilliger Teilnahme der Gastronomie- und Freizeitbetriebe (teilnehmende Betriebe sollen u.a. über Veröffentlichungen des Kreises bekanntgemacht werden)

Die Umsetzung soll möglichst unbürokratisch und in Absprache mit den Gewerbevereinigungen erfolgen. Denkbar wäre auch eine digitale Bereitstellung. Zu beachten sind die Manipulationssicherheit der Gutscheine und die zielführend rasche Erstattung der Gutscheinbeträge an die Gewerbetreibenden, damit der beabsichtigte unterstützende Effekt erzielt wird.

Begründung:

Im Zuge der Lockerung der Corona-Einschränkungen können Anreize wie Konsum-Gutscheine für die allgemein schwer getroffenen Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbetriebe auch im Main-Taunus-Kreis eine ergänzende Maßnahme sein, um deren Geschäft wieder anzukurbeln und bieten zugleich für die Bürgerinnen und Bürger einen willkommenen Anreiz zum Besuch der heimischen Betriebe sobald dies wieder sicher möglich ist. Die Verteilung der Gutscheine soll sich dabei vorzugsweise an sozial benachteiligte Personen richten und so zugleich eine teilhabefördernde Funktion erfüllen.
Maßnahmen zur Erleichterung und Absicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebs der meist regionalen Kleinunternehmen sind im Sinne der Wirtschaftsförderung des MTK. Zahlreiche andere Landkreise und Kommunen in Deutschland und anderen betroffenen Ländern haben bereits ähnliche Unterstützungsprogramme aufgelegt oder geplant, dies zu tun. Als ergänzende örtliche Maßnahme zu allgemeinen staatlichen Programmen können sie besonders zielgerichtet auf die Bedürfnisse der Betriebe in der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis zugeschnitten und die genaue Umsetzung in Absprache mit den örtlichen Verbänden gestaltet werden. Das hier vorgebrachte Beispielmodell dient als Vorschlag und soll entsprechend ausgearbeitet und ausgestaltet werden. Denkbar ist auch eine Aufstockung. Der Vorschlag orientiert sich – bei deutlich kleinerer Dimensionierung – grundsätzlich am Gutschein-Programm der Stadt Wien (nähere Informationen s. fortfolgend) und dem jüngst beschlossenen Marburger Stadt-Geld-Gutschein, einem Bestandteil des Hilfsprogramms „Marburg Miteinander – Gemeinsam sicher durch die Krise“, für das von der Stadt Marburg zu diesem Zweck ausdrücklich auf finanzielle Rücklagen zurückgegriffen wird.