Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird gebeten,
Den Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher, sexualisierter und anderweitiger Gewalt im Main-Taunus-Kreis wirksam zu verbessern.
- Für die tatsächliche und rechtliche Verfolgung derartiger Gewalt geeignete Hilfen bereitzustellen und kooperativ weiter zu entwickeln.
- Mögliche rechtliche Maßnahmen gegen derartige widerrechtliche Gewalt zu ergreifen.
- Weitere Schritte hierzu sind insbesondere:
- Umfassendes Monitoring erlebter Gewalt und diesbezüglicher Maßnahmen.
- Anhaltende multimediale öffentliche Information über Ansprechpartner/innen bei befürchteter und erlebter diesbezüglicher Gewalt.
- Umfassende alters- und sachgemäße Aufklärung spezifisch gefährdeter Einzelner und Gruppen über relevante Gefährdungen.
- Sicherstellen unverzüglicher Hilfe bei akuter Gefährdung und erlebter Gewalt (Task-Force, Melde-Apparate etc.).
- Schaffen von auch längerfristig verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten für gefährdete Frauen und Mädchen.
- Beständige aktuelle Information der Öffentlichkeit über tätliche und psychologische Gewalt gegen Einzelne und Gruppen.
Begründung:
Aggression und Gewalt gegen andere scheinen auch im Main-Taunus-Kreis zuzunehmen und erfordern jedenfalls starke politische Signale und konsequentes Handeln zur Befriedung im privaten und öffentlichen Bereich. Seit Jahren ungebrochen daneben ist die erkennbare und zu Recht unterstellte massenhafte – gerade auch sexualisierte – Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dies muss zunehmend wirksames Handeln auch im Kreis bewirken.
Um das Ausmaß erkannter Gewalt und Wirkungen vorbereiteter Schritte dagegen beurteilen zu können, sollen alle Vorkommnisse, Tatbestände und Maßnahmen qualifiziert erfasst und regelhaft ausgewertet werden.
Hierdurch werden bessere Voraussetzungen dafür geschaffen, wiederkehrend Betroffene grundlegend über bestehende Gefährdungen aufzuklären und hierfür geeignete Fachkräfte einzusetzen.
Darüber hinaus muss, um einen gesellschaftlichen Wandel zu bewirken, das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen aus der Unkenntnis, teilweise gar der Ignoranz, vieler in der Gesellschaft gelöst, also vergegenwärtigt werden. Dies ist mittels wiederkehrender Berichte auch über erreichte Verbesserungen zu erreichen.
Wenn auch derzeit rasche und wirksame Hilfe bei Fällen von Gewalt zumeist gegeben ist, so bleibt es umso schwieriger, Hilfe bei sich anbahnender, zu erwartender Gewalt zu verwirklichen. Hier sind zusätzliche Möglichkeiten des Eingreifens, einschließlich des Sperrens von Gefährdern einerseits und andererseits der zeitweisen, durchaus längeren Unterbringung gefährdeter Frauen mit und ohne Kinder und für Mädchen zu bewerkstelligen. Die derzeitigen Unterbringungen zum Schutz Betroffener über den allgemeinen Wohnungsmarkt reichen hierzu nicht aus.
Zum Schutz vor und bei Gefahr sind in öffentlichen Räumen (Stadtzentren und –Anlagen, Parkplätze und –Häuser, Bus- und Bahn-Anlagen etc.) Alarm-Melder zu erproben und vorzusehen.
Der Antrag bezweckt, den Schutz von Frauen und Mädchen vor – auch sexualisierter – Gewalt zügig gravierend zu verbessern. Es ist geübte und richtige Praxis, Männer und Jungen in gleicher Situation ebenso zu schützen.