Die Kindertagespflegepersonen, die über den MTK Kindertagespflege im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe anbieten, leisten mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Betreuung von Kindern im Main-Taunus-Kreis, der in besonderem Maße wertgeschätzt werden sollte. Durch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen ergeben sich für sie besondere Härten. Insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise aufgetretenen langwierigen und ärgerlichen Unregelmäßigen bei deren Bezahlung in den vergangenen Jahren stellt sich die Frage, wie der MTK als Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der aktuellen Situation umgeht.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
- Erfolgt eine Bezahlung der Kindertagespflegepersonen während der durch die Corona-Kontaktsperre bedingten Tätigkeitsunterbrechung oder hat der Kreis seine Leistungen eingeschränkt? Werden Zahlungen an Bedingungen geknüpft oder nur unter Vorbehalt geleistet?
- Falls Zahlungen ganz oder teilweise entfallen, bewilligt der MTK Anträge von Kindertagespflegepersonen auf Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) entsprechend der jüngst erfolgten Klarstellung?
- Die Lockerung von Corona-Maßnahmen könnte die Wiederaufnahme der Betreuung unter Beachtung besonderer Schutzmaßnahmen (insb. Schutzmasken) möglich machen. Wird der MTK gegebenenfalls die Kosten für die Beschaffung notwendiger Schutzausrüstung übernehmen?
- In den vergangenen Jahren kam es zu länger andauernden Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung. Ist die regelmäßige korrekte Bezahlung heute zuverlässig sichergestellt und sind die angefallenen Zahlungsrückstände mittlerweile vollumfänglich ausgeräumt?