Anfrage | Belastung des Gesundheitsamts und Unterstützung durch Freiwillige in der Corona-Krise (KT/2020/339/18.WP)

Bild: SPD | Moritz Löw

In vielen Städten und Landkreisen auch in Hessen wird über eine unzureichende Ausstattung der Gesundheitsämter und Personalmangel geklagt. Ihre Situation wird durch die aktuelle Corona-Pandemie verschärft und tritt dabei offen zu Tage. Hierauf hat auch die Bundesregierung reagiert und angekündigt, erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zu schaffen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bringen derzeit vielfach den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst, die Gesundheitsämter und Verwaltungen an ihre Leistungsgrenzen, obgleich die Beschäftigten unter großem Einsatz ihr Bestes geben.
Zahlreiche Freiwillige im ganzen Land mit entsprechender Qualifikation im Gesundheits- und Medizinwesen zeigen sich in der aktuellen Ausnahmesituation solidarisch und bieten ihre Unterstützung an.
Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits im März dazu aufgerufen, auf entsprechende Angebote von qualifizierten Freiwilligen – häufig Studierende, Auszubildende oder Ruheständler – zurückzugreifen, um die regulär Beschäftigten mit Hilfstätigkeiten, wie beispielsweise beim Telefondienst oder der Nachverfolgung von Infektionsketten, zu entlasten. Viele Gesundheitsämter in Städten und Landkreisen nutzen diese Möglichkeit bereits.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

1. Greift der Main-Taunus-Kreis aktuell im Gesundheitsamt oder anderen Bereichen der Verwaltung auf freiwillige Helferinnen und Helfer zur Bewältigung der Mehrbelastung durch die Corona-Krise zurück?
a) Wenn ja, wie viele Helferinnen und Helfer werden eingesetzt?
b) Wenn nein, warum wird nicht auf Freiwillige zurückgegriffen? Wurden Unterstützungsangebote abgelehnt?
2. Wir wirkt sich die Mehrbelastung durch die Corona-Krise auf die Beschäftigten des Gesundheitsamtes aus? Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastungen werden ergriffen?
3. Ist das Gesundheitsamt im Normalbetrieb (d.h. ohne Corona-Sonderbelastungen) ausreichend mit Personal ausgestattet?
4. Welche Auswirkungen wird die von der Bundesregierung angekündigte erhebliche Aufstockung des Personals (Vorgabe 5 Kräfte pro 20.000 Einwohner) in den Gesundheitsämtern zur Unterbindung von Infektionsketten („Containment-Management“) ha-ben?
a) Wie viele zusätzliche Kräfte sollen im MTK eingestellt werden?
b) Auf welcher arbeitsrechtlichen Grundlage soll dies erfolgen (Befristung)? Welche Auswirkungen hat dies auf den Stellenplan?
c) Wie werden die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt, wer trägt die zusätzlichen Stellen?
d) Wie wird die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, die Stellen kurzfristig mit entsprechend geeigneten Kräften besetzen zu können?
5. Kommt es durch die Corona-Situation zu signifikanten Verzögerungen im Regelbetrieb des Gesundheitsamts? Wenn ja, welche Bereiche sind betroffen (bspw. Verbeamtungen, Erwerbsfähigkeitsbeurteilungen, Belehrungen nach IFSG, Heilpraktikerprü-fungen, Impfungen, etc.)?