Im Zuge der Schließung kreiseigener Einrichtungen wie Schulen etc. während der Corona- Pandemie werden viele Gebäude nicht mehr oder nur noch unregelmäßig genutzt. Diese Be- triebsunterbrechung verhindert den üblichen regelmäßigen Wasseraustausch in den Leitun- gen, was zu einer Verkeimung der vorhandenen Trinkwasseranlagen mit Legionellen führen kann.
Entsprechend der Trinkwasserverordnung muss der bestimmungsgemäße Gebrauch der Trinkwasseranlagen jederzeit sichergestellt werden. Wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise das regelmäßige Durchspülen der Leitungen mindestens alle 72 Stunden, können ent- sprechend der VDI-Richtlinie 6023-3/3810-2 umgesetzt werden.
Um eine bedenkenlose Wiederaufnahme der Nutzung aller Gebäude nach dem Corona-Shut- down zu gewährleisten, muss dafür auch während der Betriebsunterbrechung Sorge getragen werden.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
1. Wird der bestimmungsgemäße Gebrauch der Trinkwasseranlangen in den betroffe- nen Gebäuden entsprechend der Trinkwasserverordnung derzeit sichergestellt?
2. Welche Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
3. Ist eine bedenkenlose Wiederaufnahme der Nutzung nach Ende des Corona-Shutdowns möglich?