Anfrage | Unterbringung bedrohter Frauen in der Corona-Krise

Bild: SPD | Moritz Löw

Infolge der Corona-Krise sind die Kapazitäten vieler Frauenhäuser ausgeschöpft oder eine Aufnahmesperre verhängt worden. Bereits vor der Krise waren viele Frauenhäuser stark ausgelastet. Gleichzeitig wird von Fachleuten mit einem deutlichen Anstieg häuslicher und sexualisierter Gewalt als Folge der Corona-Maßnahmen gerechnet (Presseberichterstattung, u.a. Hessenschau; Landespräventionsrat). Es ist zwingend notwendig, dass betroffenen Frauen und Kindern auch in Zeiten des Corona-Shutdowns eine adäquate Zufluchtsmöglichkeit geboten wird und sie in ihrer Bedrängnis nicht vor verschlossenen Türen stehen.
Wir gehen davon aus, dass der Main-Taunus-Kreis in Absprache mit dem Trägerverein des Frauenhauses in Hofheim Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V. auf diese Lage kurzfristig und angemessen reagieren wird und wenn nötig alternative Unterbringungsmöglichkei-ten für die Betroffenen schafft.
Denkbar sind hierbei die Nutzung eigener Kapazitäten (bspw. leerstehende Unterkünfte für Geflüchtete) oder Kooperationen mit Beherbergungsbetrieben im Kreis, wo aufgrund der aktuellen Beschränkungen der touristischen Nutzung vermutlich eine große Bereitschaft besteht. Aufgrund der Eignung zur Selbstversorgung wäre die Nutzung von Ferienwohnungen prioritär.
Über eine unbürokratische Nutzung von Beherbergungskapazitäten wurde zwischen der Bundesfamilienministerin Giffey und den zuständigen Landesministerien bereits eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die weitere Umsetzung obliegt den Landesministerien und soll ent-sprechend in die Wege geleitet werden.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

1. Bestehen in Folge der Corona-Krise und einhergehender Maßnahmen ausreichende Kapazitäten im Frauenhaus im Main-Taunus-Kreis? Wird mit einem steigenden Bedarf gerechnet?
2. Welche Maßnahmen ergreift der Main-Taunus-Kreis, um gegebenenfalls kurzfristig alternative Unterbringungsmöglichkeiten für bedrohte Frauen im Kreis zu schaffen?
a) Werden naheliegende Möglichkeiten wie die Nutzung von Geflüchtetenunterkünten in Erwägung gezogen?
b) Welche Vorgaben der Landesregierung zur unbürokratischen Nutzung von Bherbergungskapazitäten sind bislang bekannt? Wie wird mit diesen verfahren?
c) Sind Kooperationen mit Beherbergungsbetrieben im Kreis konkret beabsichtigt?