Mit Schreiben vom 3. Februar 2020 hat das Regierungspräsidium Darmstadt betroffene Kommunen, Gebietskörperschaften und weitere Gremien aufgefordert, bis zum 31. März 2020 eine Stellungnahme im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main abzugeben.
Weitere Informationen: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungslärm/luftverkehrslärm
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
1. Wird der Kreisausschuss für den Main-Taunus-Kreis eine entsprechende Stellungnahme abgeben?
2. Wenn ja, welchen Inhalt wird die Stellungnahme haben? Welche lärmschutzrelevanen Themen werden darin aufgeworfen?