Antrag | Vertragsgestaltung mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege

Bild: SPD | Moritz Löw

Der Kreistag möge beschließen:

Der Main-Taunus-Kreis passt für die Zukunft die Gestaltung seiner Verträge mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege wie folgt an:
1. Bescheide über Mittelzusagen oder Vertragsverlängerung bei auslaufenden Verträ-gen erfolgen regelmäßig spätestens zum 01.07. eines Jahres.
2. Bei einer geplanten langfristigen Fortführung von Vertragsverhältnissen wird dies im Haushaltsplan vorgesehen.
3. Mehrjährige Verträge werden so gestaltet, dass sie eine automatische Anpassung an unvermeidliche Kostensteigerung wie bspw. Tariferhöhungen vorsehen.

Begründung:
Die Veränderung der Vertragsgestaltung soll zum einen die Planungssicherheit Vertragspartnern des Kreises verbessern, zum anderen den Verwaltungsaufwand reduzieren.
In vielen Fällen werden den freien Trägern der Wohlfahrtspflege derzeit finanzielle Mittel des Kreises auf Jahresfrist gewährt. Oftmals hängen die Besetzung von Stellen oder bereitgehaltene Angebote unmittelbar von der Gewährung dieser Mittel ab. Je später im Jahr eine Zusage erfolgt bzw. Verträge verlängert werden, desto prekärer wird die Situation für die Vertragspartner und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht selten führt dies zum unnötigen Verlust von eingearbeiteten Fachkräften und Stellenvakanzen.
Die automatische Anpassung an Kostensteigerungen in Verträgen dient dazu, dass unver-meidliche, im Jahresverlauf eintretende Veränderungen wie bspw. Tariferhöhungen, nicht im Einzelfall nachvollzogen werden müssen, sondern bereits bei Vertragsschluss berücksichtigt werden. Dies vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand und sorgt für mehr Planungssicherheit hinsichtlich der verfügbaren Mittel seitens der freien Träger.