Antrag | Anwendung des Beteiligungskodex und der Beteiligungsrichtlinie in den Gesellschaften des Kreises sicherstellen [Vorlage: KT/2020/303/18.WP]

Am 27.01.2020 hat die SPD-Kreistagsfraktion den folgenden Antrag für die Kreistagssitzung am 02.03.2020 gestellt: Anwendung des Beteiligungskodex und der Beteiligungsrichtlinie in den Gesellschaften des Kreises sicherstellen

Bild: SPD | Moritz Löw

Am 27.01.2020 hat die SPD-Kreistagsfraktion den folgenden Antrag für die Kreistagssitzung am 02.03.2020 gestellt:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss trägt Sorge, dass die Bestimmungen des Beteiligungskodex und der Beteiligungsrichtlinie des Kreises in allen Gesellschaften, an denen der Kreis in entsprechendem Maße beteiligt ist, eingehalten werden.

Begründung:
Mit breiter Mehrheit hat der Kreistag am 29.10.2018 den Beteiligungskodex und die Beteili-gungsrichtlinie des Main-Taunus-Kreis beschlossen. Diese räumen dem Kreistag und seinen Ausschüssen Kompetenzen ein, um die Transparenz und demokratische Kontrolle in den Ge-sellschaften und wirtschaftlichen Beteiligungen des Kreises zu erhöhen. Damit diese wirksam werden, müssen die Rechte des Kreistages in den Verträgen mit den Gesellschaften konse-quent Berücksichtigung finden und angewendet werden.