Antrag | Änderungsanträge zum Haushalt 2020

Bild: SPD | Moritz Löw

Antrag I: Personalmanagement des Kreises optimieren
Der Haushaltsplan wird ergänzt um ein Produkt „Consulting Strategisches Personalmanagement“, das Mittel in Höhe von 150.000 Euro vorsieht. Diese sollen dafür Verwendung finden, von externen Fachleuten ein Konzept zur zielführenden Besetzung von Führungspositionen in der Kreisverwaltung und den Gesellschaften des Main-Taunus-Kreises erstellen zu lassen und so die Arbeit des kreiseigenen Personalmanagements zu unterstützen.

Begründung:
Mit dem Hinzuziehen von externem „Know-How“ und der Erstellung eines auf den Main-Taunus-Kreis und seine Gegebenheiten zugeschnittenen Konzepts soll das Personalmanagement des Kreises mit einer konstruktiven und objektiven Expertise darin unterstützt werden, die Besetzung von Führungspositionen in der Kreisverwaltung und in den Gesellschaften des Kreises auf einen guten und nachhaltig erfolgreichen Weg zu bringen.

Antrag II: Kreisumlage weiter senken – fair mit den Kommunen umgehen

Die Kreisumlage wird im Haushaltsjahr 2020 um zusätzlich 0,8 Prozentpunkte auf einen Kreisumlagesatz von dann 32,0 Prozentpunkten (anstatt 32,8 Prozentpunkte) abgesenkt.

Begründung:
Seit Jahren wird angemahnt, die Kommunen im Main-Taunus-Kreis zu entlasten und ihnen bei der Kreisumlage entgegenzukommen. Dies erfolgt seit dem langjährigen Höchststand des Kreisumlagesatzes im Haushaltsjahr 2015 in kleinen Schritten.
Die diesjährige im Haushaltsplan vorgesehene Senkung der Kreisumlage um 1,05 Prozentpunkte wird begrüßt. Gleichwohl erhebt der Main-Taunus-Kreis nach wie vor die dem Volumen pro Einwohner nach höchste Kreisumlage in ganz Hessen und profitiert damit maßgeblich von der Wirtschaftskraft seiner Kommunen. Für eine faire kommunale Lastenverteilung ist eine weitere Kreisumlagesenkung geboten.

Antrag III: Kreisinvestitionsfonds nicht fortführen
Der Kreisinvestitionsfonds mit vorgesehenen Investitionszuschüssen in Höhe von 1,5 Mio. Euro wird nicht fortgeführt.

Begründung:
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Abschaffung des Kreisinvestitionsfonds gefordert. Auch die Mittelvergabe 2019 bestätigt die vorgebrachten Gründe. Weiterhin lässt sich kein Mehrwert dieses Verteilungsinstruments erkennen: Die wenig nachvollziehbaren Vergabekriterien, der bürokratische Mehraufwand und die für eine möglicherweise intendierte Ausgleichsfunktion zu geringe Dimensionierung führen weiterhin zu dem Schluss, dass den Kommunen mit einer deutlicheren Senkung der Kreisumlage mehr gedient wäre. Die selbstständige Umsetzung ihrer Projekte ist für die Städte und Gemeinden im Kreis zielführender und insgesamt kostensparender für die kommunale Hand.

Antrag IV: Die GSIM zum Wohnungsbau befähigen
Der Gesellschaft für Gesundheits- und soziale Infrastruktur des Main-Taunus-Kreises mbH (GSIM) wird zur Aufstockung des Eigenkapitals ein Investitionszuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt.

Begründung:
Mit der Änderung des Gesellschaftszwecks mit Beschluss des Kreistages vom 16.12.16 soll sich die GSIM, die ehemalige Personalwohnhaus-Gesellschaft der Kliniken des Main-Taunus-Kreises mbH (PWHG), als Infrastrukturgesellschaft auch dem allgemeinen Wohnungsbau im Main-Taunus-Kreis widmen.
Bislang ist die Gesellschaft für diesen Zweck unzureichend kapitalisiert. Die Aufstockung des Eigenkapitals soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, entsprechend dieser Zielsetzung tätig zu werden.

Antrag V: Betreuungskräfte angemessen entlohnen
Die beim Main-Taunus-Kreis beschäftigten Betreuungskräfte werden mindestens entsprechend Entgeltgruppe 8 entlohnt und eingruppiert.

Begründung:
Die Betreuung unserer Kinder ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die angemessen entlohnt und in qualifizierte Hände gegeben werden muss. Im Zuge des Ausbaus der Schulkindbetreuung werden für das Jahr 2020 im Main-Taunus-Kreis 36 zusätzliche Stellen geschaffen und derzeit der Entgeltgruppe 6 (EG6) zugeordnet. Sie sollen stattdessen in Entgeltgruppe EG8 eingestuft werden. Ebenfalls in die hier vorgesehene Höhergruppierung einbezogen werden sollen die bereits beschäftigten Betreuungskräfte.
Kommunen nutzen solche Höhergruppierungen bereits gezielt zur Anwerbung von qualifizierten Kräften. Die Entlohnung nach Entgeltgruppe 8 betont zugleich die Bedeutung, die der Betreuungsarbeit zugemessen wird, wertschätzt die Leistungen und unterstützt die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften im harten Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern, zumal dem Main-Taunus-Kreis hier mit vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten ein struktureller Nachteil zu eigen ist.

Antrag VI: RMV-Jahreskarte für Beschäftigte des Kreises
Alle Beschäftigten des Main-Taunus-Kreises erhalten zukünftig eine RMV-Jahreskarte (entsprechend Persönliches Jahreskarten-Abonnement Erwachsene) für das gesamte Tarifgebiet einschließlich Übergangstarife.

Begründung:
Viele Beschäftigte des MTK pendeln täglich aus einem weiten Einzugsgebiet an ihre Dienstorte im Main-Taunus-Kreis und wären bereit, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dies würde eine zeitgemäße, nachhaltige Mobilität fördern und akuten Problemen wie dem Parkplatzmangel entgegenwirken. Hinsichtlich der Umsetzung des 2019 nach langer Vorbereitungszeit im MTK eingeführten Jobtickets, das nur eine Zuschussregelung vorsieht, besteht jedoch große Unzufriedenheit unter den Beschäftigten des Main-Taunus-Kreises, die sich eine bessere Regelung wünschen. Die hessischen Landesbediensteten, Schülerinnen und Schüler sowie ab 2020 Seniorinnen und Senioren können sich bereits über Angebote für RMV-Jahreskarten freuen.
Mit der Einführung einer RMV-Jahreskarte für alle Kreisbeschäftigten würde ein unkompliziertes und werthaltiges Angebot geschaffen, dass den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel deutlich attraktiver macht und den MTK als Arbeitgeber signifikant aufwertet. Andere Städte und Landkreise bieten ihren Beschäftigten bereits vergleichbare Angebote (z.B. Frankfurt).
Aufgrund des weiten Einzugsgebiets des MTK sollte die Jahreskarte das gesamte Tarifgebiet einschließlich der Übergangstarife umfassen und eine entsprechende Lösung mit dem RMV gefunden werden.

Antrag VII: WLAN sinnvoll einsetzen – Schulen ans Glasfasernetz anschließen
Der Main-Taunus-Kreis trifft die erforderlichen Maßnahmen, um alle weiterführenden Schulen des Kreises an das Glasfasernetz anzuschließen. Dafür erforderlichen Kosten werden im Haushaltsplan vorgesehen. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen sind nach Möglichkeit etwaige Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogramme zu berücksichtigen.

Begründung:
Der Main-Taunus-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, noch im laufenden Jahr alle weiterführenden Schulen des Kreises mit WLAN-Infrastruktur auszustatten, um Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal eine zeitgemäße Nutzung des Internets im Schulbetrieb zu ermöglichen.
Eine sinnvolle Nutzung des WLAN zu diesem Zweck ist an den Schulen jedoch nur möglich, wenn die am Hausanschluss anliegende Datenleitung ausreichende Durchsatzraten gewährleistet, um der großen Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern gewachsen zu sein. Dies ist an vielen Schulen nicht gegeben, da diese bislang nicht über einen entsprechenden Anschluss verfügen.

Antrag VIII: Energetische Sanierung baugleicher Schulen
1. Die energetische Sanierung der baugleichen Schulen Heinrich-von-Brentano Schule (Hochheim) und Eichendorffschule (Kelkheim) soll unverzüglich angegangen und die dafür erforderlichen Planungskosten im Haushalt des Jahres 2020 vorgesehen werden.
2. Falls fehlende Personalkapazitäten der Umsetzung entgegenstehen, sind die erforderlichen Stellen im Haushaltsplan vorzusehen.
Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen sind nach Möglichkeit etwaige Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogramme zu berücksichtigen.

Begründung:
Die beiden genannten Schulen wurden, wie alle fünf baugleichen Schulen des Kreises, in den 1970er-Jahren errichtet. Zwischenzeitlich wurden an allen baugleichen Schulen verschiedene Umbauten und Reparaturarbeiten wegen drängender Schäden vorgenommen. Der unbefriedigende Gesamtzustand der baugleichen Schulen, insbesondere die fehlende energetische Optimierung bei Wärmedämmung und Fenstern, wurde bis heute nicht beseitigt und führt zu fortdauernd hohem Energieverbrauch, daraus resultierend unnötigen Energiekosten und einer unzureichenden Energieeffizienz.
Die Sanierung der baugleichen Schulen wurde über Jahre immer wieder angekündigt und im Haushaltsplan vorgesehen, aber nie umgesetzt. Im diesjährigen Haushaltsplan sind die Sanierungen erst gar nicht mehr vorgesehen. Daher wird gefordert, an den beiden Schulen mit dem dringlichsten Handlungsbedarf unverzüglich mit der Umsetzung zu beginnen.

Antrag IX: Wartezeiten der Erziehungsberatung verringern und offene Sprechstunden ausweiten
Die Zielbeschreibung des Produkts 5107 wird so angepasst, dass
1. die vorgesehene Wartezeit für einen Erstgesprächstermin von 30 Wochentagen auf 10 Wochentage gesenkt wird.
2. wöchentlich eine offene Sprechstunde der Erziehungsberatung angeboten wird (anstatt bisher an 45 Tagen).
Die etwaig notwendige personelle Aufstockung für beide Maßnahmen ist umzusetzen.

Begründung:
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Senkung der Wartezeit für ein Erstgespräch gefordert. Die tatsächliche Wartezeit im zurückliegenden Jahr betrug 55 Tage und liegt damit deutlich über der Zielvorgabe. Sensible Problemlagen in Familien und bei der Kindeserziehung, die eine Unterstützung der Erziehungsberatung erfordern, haben in der Regel eine hohe Dringlichkeit. Daher soll die Wartezeiten gesenkt werden. Die dafür gegebenenfalls notwendigen personellen Aufstockungen sollen vorgenommen werden.
Die im vergangenen Jahr beantragte explizite Wiederaufnahme der offenen Sprechstunde der Erziehungsberatung wurde umgesetzt. Hier ist jedoch eine Ausweitung auf 52 Tage pro Jahr und in jeder Kalenderwoche angebracht, da nur eine regelmäßig erreichbare Anlaufstelle für Erziehungsfragen ein ausreichendes Angebot sicherstellt.


Antrag X: Den Schwächsten helfen – Die Tafeln unterstützen

Der Ansatz im Haushaltsplan für die beiden Tafeln im Main-Taunus-Kreis im Produkt 5010 „Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege“ wird um 20.000 Euro erhöht (je 10.000 Euro pro Tafel). Der Gesamtzuschuss steigt so auf 40.000 Euro.

Begründung:
Die Zahl der Menschen im Kreis, die auf eine Versorgung durch die Tafeln angewiesen sind, steigt seit Jahren. Für einen der wirtschaftsstärksten Kreise Deutschlands ist dies eine beschämende Entwicklung. Trotz allgemein steigender Beschäftigungszahlen und wachsender Wirtschaftsleistung werden Teile der Gesellschaft zunehmend „abgehängt“. Zumindest die Folgen dieser Entwicklung lindern die Tafeln vor Ort im Kreis. Dies wird maßgeblich ermöglicht durch die umfangreiche Eigenleistung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Weiterhin gilt es, die Leistungsfähigkeit der Tafeln als einem wichtigen Baustein des „sozialen Netzes“ im Kreis aufrechtzuerhalten und für die Zukunft zu sichern.

Antrag XI: Lebensmittelkontrollen sicherstellen
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wird personell so aufgestockt, dass eine Erreichung der in Produkt 3901 vorgesehenen amtlichen Probeentnahmen bei den Herstellungs- und Produktionsbetrieben sichergestellt ist.

Begründung:
Angesichts aktueller Lebensmittelskandale in Hessen muss dem schwindenden Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die amtlichen Lebensmittelkontrollen entgegengewirkt und dieses wieder gestärkt werden. Zwar liegen im Main-Taunus-Kreis keine Anzeichen für bedenkliche Vorkommnisse vor, gleichwohl ist es dem Anliegen nicht dienlich, wenn die Zahl der tatsächlich bei Herstellungs- und Produktionsbetrieben entnommenen amtlichen Proben im Main-Taunus-Kreis seit Jahren rückläufig ist und die in der Zielbeschreibung selbst gesteckten Vorgaben nur zu 57 Prozent erfüllt werden. Auf dieses Missverhältnis wurde bereits in den vergangenen Jahren wiederholt hingewiesen und personellen Änderungen oder fehlendem Personal begründet. Daher soll der Personalbestand angepasst werden, um das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zur Zielerreichung zu befähigen.

Antrag XII: Gesundheitsamt für Impfungen verstärken
Im Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises wird eine zusätzliche Amtsarzt-Stelle geschaffen, um dem erhöhten Schutzimpfungs- und Informationsbedarf durch das am 14.11.19 vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz Rechnung zu tragen.

Begründung:
Das zum 01.03.19 in Kraft tretende Bundesgesetz hat zum Ziel, Schul- und Kindergartenkinder wirksamer vor Masern zu schützen und über eine Erhöhung der Durchimpfungsrate zu einer Steigerung der allgemeinen Gesundheit beizutragen. Hierzu müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Dies gilt ebenso für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagepflegepersonen, medizinisches Personal). Zudem müssen Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft geimpft sein.
Die Verstärkung des Gesundheitsamtes um eine Amtsarzt-Stelle soll sicherstellen, dass der steigende Impfbedarf bewältigt werden kann. Zudem sollen ausreichende Kapazitäten für die Information und Aufklärung über die Impfung bereitgestellt werden, um die Akzeptanz der Maßnahme zu erhöhen und der steigenden „Impfmüdigkeit“ entgegenzuwirken.

Antrag XIII: Fortführung des Projekts „Deine Chance“ unterstützen
Die Fortführung des Projekts „Deine Chance“ in Bad Soden wird vom Main-Taunus-Kreis mit 76.000 Euro unterstützt.

Begründung:
Das seit 2015 bestehende Integrations- und Sprachförderungsprojekt „Deine Chance“ in Bad Soden ist ab dem Jahr 2020 auf eine neue Bezuschussung angewiesen, will es sein bisheriges Angebot aufrechterhalten. Dieses umfasst neben einem qualitativ hochwertigen Kursangebot weitere Leistungen, u.a. das seltene, aber sehr nachgefragte Angebot von Kinderbetreuung während der Deutschkurse. Als etablierter und qualitativ hochwertiger Bestandteil der Integrations- und Sprachförderung im Kreis sollte „Deine Chance“ mit den bisherigen Leistungen erhalten bleiben. Das Projekt richtete sich zunächst an Menschen in Bad Soden, steht mittlerweile aber für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Kreis offen und wird insbesondere aus Sulzbach, Schwalbach, Liederbach und Eschborn stark nachgefragt.

Antrag XIV: Mittel gegen sexuelle Gewalt an Kindern bündeln
Die Fachberatungsstelle Wildwasser Wiesbaden e.V. in Wiesbaden erhält insgesamt 200.000 Euro für die Beratung gegen sexualisierte Gewalt im Main-Taunus-Kreis.
Die derzeit der Fachstelle zugewiesenen kreis- und kommunalisierten Landesmittel sollen in diesem Etat aufgehen.

Begründung:
Derzeit erhalten 2 Einrichtungen im Main-Taunus-Kreis und die Fachberatungsstelle Wildwasser e.V. in Wiesbaden gleich hohe Haushalts- und kommunalisierte Landesmittel zum Schutz von Kindern im Kreis. Diese leisten anforderungsgerecht gute, unterschiedliche Beratungsleistungen.
Grundsätzlich ist es wirksamer, Haushaltsmittel, speziell zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, zu bündeln und eine der Beratungsstellen alleine mit den Aufgaben gegen sexualisierte Gewalt zu betrauen, da die Ziele der familienbezogenen Beratung sich durchaus von den Beratungen zum Schutz eines betroffenen Kindes unterscheiden.
Die bislang für die regionale und qualifizierte Fachberatungsstelle Wildwasser e.V. in Wiesbaden vorgesehene finanzielle Unterstützung erweist sich im Vergleich mit den Zuschüssen anderer unterstützender Kommunen als zu gering. Um im Main-Taunus-Kreis tatsächlich auf Dauer wirkungsvoll gegen sexuelle Gewalt gegenüber Kindern einzuschreiten, bedarf es einer spezialisierten Fachberatungsstelle, in der ausschließlich zur Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt gearbeitet wird, und die ausreichend finanziell ausgestattet wird. Denn diese Arbeit erfordert hohe Qualifikationen, genügend Ressourcen, um zeitnah Beratung anbieten zu können, genügend Personal und Kapazitäten, um Fallbesprechungen und Supervision wahrnehmen zu können, damit die komplexen Fälle gut bearbeitet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz der Härte der Problematik gesund bleiben.

Derzeit nutzt die Fachberatungsstelle Wildwasser in Wiesbaden für ihre Arbeit im Main-Taunus-Kreis zugewiesene Etat-Mittel in Höhe von 21.900 Euro (plus 29.000 Euro, die vor allem für Fortbildungen im MTK genutzt werden sollen). Ergänzend wird auf andere Mittel wie Spendenbeiträge zurückgegriffen. Wildwasser kann sein Angebot im MTK bislang jedoch kaum öffentlich anbieten, weil die Fachstelle die daraus resultierende Nachfrage gar nicht bewältigen könnte. Daher sollten die gebotenen Leistungen für Betroffene dringend ausgebaut werden.