Anfrage | Umsetzung des Jobtickets für die Kreisverwaltung

Bild: SPD | Moritz Löw

Anfang 2019 wurde vom Kreisausschuss nach langer Vorbereitungszeit die Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der Kreisverwaltung angekündigt. Angeboten wird den Beschäftigten nun eine Ermäßigung beim individuellen Ticketerwerb durch den Firmenkundenrabatt des RMV (10 Prozent Vergünstigung) und einen Kostenzuschuss des Kreises (30 Prozent Vergünstigung).
Seitens des Personalrats wird dieses Modell kritisiert und ein „echtes“ Jobticket i. S. d. RMV-Jobtickets gefordert, anstatt der gegenwärtigen Rabatt-/Zuschuss-Regelung. Dieses biete weitere Vorteile (Nutzbarkeit im gesamten RMV-Tarifgebiet und Mitnahmeregelungen) und wäre nach Berechnung des Personalrats fallabhängig erheblich kostengünstiger für den MTK.
Befragungen unter den Beschäftigten hätten wie bereits in der Vergangenheit ein großes Interesse an einem vollwertigen Jobticket ergeben, wie es viele weitere Verwaltungen und Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen.
Ein attraktives Jobticket bietet die bereits in der Vergangenheit vorgebrachten Vorteile hinsichtlich des Wettbewerbs um Fachkräfte, der Förderung einer nachhaltigen und zeitgemäßen Mobilität und praktischen Erwägungen wie der Parkplatzsituation.

Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:

1.) Warum wurde für das Jobticket im MTK das aktuelle Modell gewählt und kein „echtes“ RMV-Jobticket eingeführt?
2.) Wie viele Beschäftigte nutzen das neue Angebot bisher? Entspricht die Nutzer/innen-Zahl den Erwartungen?
3.) Wie schätzt der Kreisausschuss die Zufriedenheit der Beschäftigten mit dem Angebot ein? Nimmt der Kreisausschuss Kritik an dem aktuellen Modell wahr?
4.) Sind Veränderungen des Modells oder die Einführung eines „echten“ Jobtickets geplant?
5.) Ist es zutreffend, dass die Kosten für das aktuelle Zuschussmodell die Kosten eines „echten“ Jobtickets teilweise deutlich übersteigen? Lässt sich dies auf die Gesamtkostenkalkulation verallgemeinern?