Die abnehmende Zahl ankommender Geflüchteter und deren Wechsel in einen anderen Rechtskreis – i.d.R. in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden – führt dazu, dass Unterkünfte des Kreises, die in den letzten Jahren angekauft oder eigens errichtet wurden, bereits jetzt oder zumindest perspektiv in Teilen leer stehen.
Die Geflüchtetenunterkünfte bestehen meist aus kleinräumigen Wohneinheiten, für die auf dem Wohnungsmarkt der Region eine Große Nachfrage, insbesondere seitens Auszubildenden und Studierenden, besteht. Der Wohnungsmangel und steigende Mietpreise führen dazu, dass viele junge Menschen sich keine Wohnung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main leisten können. Die Umnutzung von Geflüchtetenunterkünften, wie sie bereits in zahlreichen Landkreisen und Städten praktiziert wird, könnte hier Abhilfe schaffen.
Da bei solchen Wohnungen eine hohe Fluktuation herrscht und die Mietverhältnisse meist nur von kurzer Dauer sind, könnte auch auf ein mögliches erneutes Ansteigen der Geflüchtetenzahlen unproblematisch reagiert werden.
Der Kreisausschuss wird um Auskunft gebeten:
1.) Wie viele Wohneinheiten in Geflüchtetenunterkünften im Eigentum des Kreises stehen derzeit leer? Welcher Leerstand ist im Laufe der kommenden Jahre zu erwarten?
2.) Wie viele der Wohneinheiten sind potentiell für eine Nutzung als Auszubildenden-/Studierendenwohnungen geeignet?
3.) Gibt es Gründe, die gegen eine Nutzung in diesem Sinne sprechen?
4.) Sofern bauliche Gründe gegen eine solche Nutzung sprechen sollten, welche Kosten würde ein Umbau der Wohneinheiten verursachen, damit sie den Bauvorschriften entsprechen?
5.) Welche alternativen Pläne hat der Kreis für die zukünftige Nutzung der Geflüchtetenunterkünfte?
6.) Welcher Bedarf für Auszubildenden- und Studierendenwohnungen im Kreisgebiet ist dem Kreis bekannt? Wie viele Auszubildende und Studierende warten auf eine Wohnung im Main-Taunus-Kreis?