Der Kreistag möge beschließen:
Der Main-Taunus-Kreis soll die Kommunen des Kreises unterstützen, dem Wegfall von Sozialwohnungen entgegenzuwirken und mehr geförderte Wohnungen mit Sozialbindung einzurichten.
Zu diesem Zweck wird ein Förderangebot des Kreises für seine Kommunen geschaffen, mit dem der kommunale Beitrag für den Erwerb von Belegungsrechten in Neubauten, entsprechend der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung, vom Kreis übernommen wird, sofern die Kommune sich gemäß ihres Rechts die maximal möglichen Belegungs- und Benennungsrechte nach §26 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz an den Wohneinheiten sichert.
Begründung:
Öffentliche und private Bauherren nehmen regelmäßig Fördermittel nach der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung in Anspruch. Daraus ergibt sich das Recht der Kommunen, für einen Beitrag in Höhe von mindestens 10.000 Euro pro geförderter Wohneinheit Belegungsrechte für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu erwerben.
Mit dem Förderangebot des Kreises soll ein Anreiz für die Kommunen gesetzt werden, sich beim Neubau von gefördertem Wohnraum mit entsprechenden Belegungsrechten mehr zu engagieren. Bislang unterbleibt dies allzu oft aus finanziellen Erwägungen. Wenn diese Möglichkeit besteht, darf der Erwerb von Belegungsrechten nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Kommunen scheitern. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Schutzschirmkommunen, die in ihren Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Besonders in Hessen ist der Schwund an Sozialwohnungen besorgniserregend. Immer mehr Mietwohnungen fallen aus der Sozialbindung. Im Jahr 1990 unterlagen noch 8,6 Prozent des Wohnungsbestands in Hessen einer Sozialbindung; 2009 waren es nur noch 4,6 Prozent. Hessenweit müssten für jährlich 10.000 Wohnungen Belegungsrechte erworben oder verlängert werden, um den Bestand überhaupt konstant zu halten.
Diese Entwicklung lässt sich auch für die Kommunen des Main-Taunus-Kreises feststellen, bspw. fehlen der Stadt Hochheim bis 2021 wegen des Auslaufens von Belegungsrechten rund 250 Wohnungen mit Sozialbindung gegenüber dem derzeitigen Bestand. Diese müssen ersetzt werden. Ähnliche Zahlen sind aus weiteren Kreiskommunen bekannt.
Hessen steht beim Bau bezahlbarer Wohnungen bundesweit schlecht da: Im Jahr 2017 wurden rund 20.000 hochpreisige Wohnungen gebaut, dagegen aber nur 3200 Mietwohnungen mit Sozialbindung geschaffen. Diese Entwicklung verschärft die ohnehin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt im Ballungsraum Rhein-Main und besonders im Main-Taunus-Kreis, wo viele Menschen mit Wohnberechtigungsschein auf eine ihnen zustehende geförderte Wohnung warten müssen.
Unabhängig davon werden bis 2030 im Main-Taunus-Kreis rund 15.000 zusätzliche Wohneinheiten benötigt. Die Bevölkerung des MTK wuchs in den vergangenen Jahren auf nun rund 237.000 – mit stark steigender Tendenz, die durch die boomende Metropolregion weiteren Schub erhält. Dies verschärft die Wohnungsnot zusätzlich, denn damit einhergehend sorgen steigende Mieten für die Verdrängung weniger finanzkräftiger Mieter. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen können sich die massiv steigenden Lebenshaltungskosten im Ballungsraum oft nicht mehr leisten, obgleich sie auf eine Wohnung nahe ihres Lebensmittelpunktes angewiesen sind. Es darf nicht dazu kommen, dass sie aus unserem Kreis verdrängt werden.
Zur Gegenfinanzierung des Förderangebots bietet sich die Umwandlung des Kreisinvestitionsfonds bzw. die Nutzung der für diesen Zweck vorgesehenen Mittel an.
Anlagen:
• Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung