KATWARN: SPD startet neuen Anlauf im Kreistag

Die SPD-Kreistagsfraktion stellt in der nächsten Kreistagssitzung den Antrag, das ergänzende Warn- und Informationssystem KATWARN im Main-Taunus-Kreis einzuführen - KATWARN ergänzt im Katastrophenfall die hergebrachten Kommunikationswege wie Lautsprecher und Radiodurchsagen durch Warnmeldungen auf Smartphones per App, SMS oder Email. Die vom Fraunhofer-Institut entwickelte und von den öffentlichen Regionalversicherern weiterentwickelte und betriebene Anwendung hat mittlerweile 2,5 Millionen Nutzer, davon rund 350.000 in Hessen.

 „KATWARN ist das mit Abstand reichweitenstärkste ergänzende Warnsystem, das zur Verfügung steht. Mittlerweile nutzen 17 von 21 Landkreisen in Hessen das System; auch die hessische Polizei beteiligt sich seit diesem Jahr. Da ist es nur logisch und sinnvoll, wenn auch der Main-Taunus-Kreis das System einführt“, erklärt Gerd Elzenheimer, Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion und Vorsitzender des Gesundheits-, Sozial- und Integrationsausschusses.
Bereits 2014 hatte die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag auf Einführung von KATWARN gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war die rasante und erfolgreiche Weiterentwicklung des Systems noch nicht für jeden absehbar, weshalb der Antrag abschlägig beschieden wurde. Mittlerweile hat sich KATWARN bundesweit als Standard etabliert und bereits seine Tauglichkeit bewiesen. In der Region warnte das System beispielsweise beim Großbrand des Wertstoffhofs in Bischofsheim Anfang August die Anwohner und forderte zum Schließen von Türen und Fenstern auf. Relevanz hat das Warnsystem besonders auch in der Nachbarschaft großer Industrie- und Chemiestandorte, wie dies im Main-Taunus-Kreis der Fall ist
„KATWARN ist kein Ersatz für andere Warnsysteme, sondern eine nützliche Ergänzung“, betont Elzenheimer, „es wird die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen und das Sicherheitsgefühl verstärken. Hier sollte der Main-Taunus-Kreis nicht außen vor bleiben.“ Dabei sei das System den Erfahrungswerten der bisherigen Nutzer nach einfach zu bedienen und verursache nur vergleichsweise geringe Kosten.

  • Zugehöriger Antrag