Wir fragen daher den Kreisausschuss,
1. Wie er diese Änderung der Kommunalaufsicht bewertet
2. Ob hieraus Veränderungen im Stellenplan zu erwarten sind und
3. Ob er die Kritik des Hessischen Landkreistages an diesem Vorhaben teilt.
Der Kreisausschuss beantwortet die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion wie folgt:
Zu Frage 1
Es liegt im natürlichen Zuständigkeitsbereich der Landesregierung staatliche
Organisationsstrukturen zu ordnen und zu gestalten. Das gilt selbstverständlich
auch für den Bereich der Kommunalaufsicht.
Über mögliche Veränderungen und deren konkrete Ausgestaltung im Bereich der
Kommunalaufsicht hat der Kreisausschuss noch keine Informationen durch die
Landesregierung erhalten.
Daher ist eine abschließende Bewertung nicht möglich und die Frage zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu beantworten.
Zu Frage 2
Sofern eine Verlagerung der Kommunalaufsicht vom Kreis auf das
Regierungspräsidium erfolgt, stellt sich sodann die Frage, ob hierbei auch das
Personal mitwechselt.
Daher sind die Auswirkungen auf den Stellenplan von der Art der Umsetzung des
Vorhabens abhängig und können zum jetzigen Zeitpunkt mangels ausreichender
Informationen nicht beantwortet werden.
Zu Frage 3
Der Kreisausschuss und seine Ämter waren und sind gerne Ansprechpartner für die
Städte und Gemeinden. Der große Vorteil ist hierbei die räumliche Nähe und die
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Arbeit wird stets mit großem
Engagement, Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Grundsätzlich stehen wir einem Beibehalt der Kommunalaufsicht über die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises in der
Kreisverwaltung positiv gegenüber. Allerdings kann der Gedanke, die
Kommunalaufsicht bei den Regierungspräsidien zu konzentrieren, aus Landessicht
unter Umständen Vorteile bringen. Im Besonderen liegt das Augenmerk im
haushalterischen Bereich der Kommunalaufsicht. Eine der größeren
Anstrengungen gegenwärtig und zukünftig wird die Sanierung der kommunalen
Haushalte sein, da unstreitig großer Konsolidierungsbedarf bei den
Kommunalfinanzen besteht.
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion ‚Kommunalaufsicht‘
Mit o.g. Drucksache hat die SPD-Kreistagsfraktion folgende Anfrage gestellt: Die Hessische Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plant, die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von den Landratsämtern zu den Regierungspräsidien zu verlagern.