Die Geschäftstelle der Agentur für Arbeit beabsichtigt zum 01.07.2014 in
Räume in der Feldstraße 1 in Hofheim umzuziehen.
2. Wie wird die Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit für die Einwohnerinnen
und Einwohner des Main-Taunus-Kreises künftig gewährleistet?
Dem Kreisausschuss ist keine neue Sprechzeitenregelung der Agentur für
Arbeit bekannt. Durch die Präsenz mit einer Geschäftsstelle in der
Kreisstadt Hofheim dürfte die Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit auch
zukünftig für die Einwohnerinnen und Einwohner aus dem MTK
sichergestellt sein.
betr.: Auszug Agentur für Arbeit, Drucksache I b Nr. 58 vom 03.03.2014
Der Kreisausschuss beantwortet die Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Kreisausschuss bekannt, wohin der Umzug der Agentur für Arbeit erfolgen wird?