von der Fraport AG beantragten Änderung der Entgeltordnung des Flughafens Frankfurt/Main (Incentive Programm FRAConnect) ab dem 01. Januar 2014 betr. V

Der Kreistag möge beschließen: 1. Das zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) wird aufgefordert, die von der Fraport AG als „Incentive Programm FRAConnect“ beantragte Änderung der Entgeltordnung des Flughafens Frankfurt/Main ab dem 01. Januar 2014 in der vorgelegten Form nicht zu genehmigen.

2. Einer wesentlichen Zielrichtung des Antrags, nämlich zusätzliche Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen durch die Zahlung von Geldbeträgen an Fluggesellschaften zu erreichen, soll nicht entsprochen werden. Dies gilt in besonderem Maße für Starts und Landungen am Flughafen Frankfurt/Main in den Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr.

3. Darüber hinaus wird das HMWVL aufgefordert, keiner Subventionierung von Starts und Landungen mit überdurchschnittlich lauten Flugzeugen zuzustimmen und eine Entgeltordnung für den Flughafen Frankfurt/Main zu erlassen, die lärmarme Flugzeugmuster verstärkt und in besonderem Maße fördert.

Begründung:

Die beantragte Änderung der Entgeltordnung des Flughafens Frankfurt/Main bezeichnet die Fraport als „Incentive Programm FRAConnect“. Ziel des Vorhabens ist es „ein kontinuierliches, nachhaltiges Verkehrswachstum am Flughafen Frankfurt unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Lärmbelästigung“ zu fördern.

Nach einem abgestuften und im einzelnen geregelten Schema erhalten die Airlines für Passagierzuwächse Erstattungsbeträge. Voraussetzung ist, dass die Airline im Vorjahr mehr als 7.500 anfliegende oder abfliegende Passagiere vorweisen kann und sich die Anzahl dieser Passagiere im Folgejahr um mindestens 1% erhöht.

Besonders belohnt werden auch neue Airlines, die neue, bisher nicht geflogene Strecken fliegen. Wenn neue Airlines „Bestandsstrecken“ befliegen, erhalten sie nur 50% des Erstattungsbetrages, den sie für eine neue Strecke bekommen. Voraussetzung ist, dass die Neueinsteiger mindestens 7.500 an- oder abfliegende Passagiere im ersten Jahr erreichen. Tritt die geänderte Entgeltordnung wie beantragt in Kraft, erhalten die Airlines bares Geld für zusätzlichen Flugverkehr.

Der Kreistag erkennt in der beantragten Subventionierung von zusätzlichen Flugbewegungen, die auch die Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr einschließt, einen klaren Verstoß gegen den § 29b Abs. 1 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes, wonach auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist.

Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Flugbewegungen zwischen 2004 und 2012 am Flughafen Frankfurt/Main lediglich um 1 % auf 482.242 Flugbewegungen zugenommen hat, versucht die Fraport AG mit ihrem Antrag eine zusätzliche, bisher nicht nachgefragte Auslastung der vorhandenen Kapazität zu erzeugen. Ein öffentliches Interesse, das die wesentliche Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main war, dürfte sich mit dieser künstlichen Nachfrageerhöhung nicht begründen lassen.

Sowohl in der Präambel der Vereinbarung zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswachstums vom 08.11.2013 als auch in dem Antrag vom 08.11.2013 an das HMWVL wird erklärt, dass das angestrebte Verkehrswachstum „unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Lärmbelastung“ erzeugt werden soll. Die Rücksicht auf den Lärmschutz versucht die Fraport damit zu demonstrieren, dass die Erstattungsbeträge nur fließen, wenn der zusätzliche Verkehr mit „lärmarmem Fluggerät“ (Antrag vom 08.11.2013, Seite 2) bewältigt wird.

Die Vereinbarung zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswachstums vom 08.11.2013 enthält in Anlage 2 eine Liste „Incentivierungsfähige(r) Flugzeugtypen“. Aus dieser Liste ergibt sich jedoch, dass der weit überwiegende Teil der in Frankfurt verkehrenden Flugzeuge für Zwecke der Akquisition von Flugverkehr als „lärmarm“ eingestuft werden soll. Diese Anforderung wird damit praktisch kaum limitierende oder lärmmindernde Wirkung haben. Unter den angeblich lärmarmen Flugzeugtypen finden sich z.B. die IL (Ijuschin) 76 mit maximalen Startmassen (MTOM) zwischen ca. 170.000 und ca. 210.000 kg, Erstflug 1971 oder alle Versionen der MD11 (MTOM zwischen ca. 273.000 und ca. 283.000 kg, Erstflug 1990). Diese Flugzeugtypen als „lärmarm“ zu bezeichnen, ist geradezu abwegig. Zu den begünstigten Flugzeugtypen gehören aber auch die A380-800 (=A388) und die B748 (=B747-8), also die schwersten modernen Flugzeuge (MTOM ca. 560.000 kg bzw. 447.000 kg). Auch diese Flugzeuge sind sicherlich nicht „lärmarm“.

Das geplante Anreizprogramm schließt zwar innerdeutsche Flüge aus, es differenziert aber nicht danach, ob der Verkehrszuwachs am Tag oder in der Nacht stattfindet. So soll auch zusätzlicher Flugverkehr in den Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 05 bis 06 Uhr durch die Zahlung von Geld gefördert werden.

Zwischenzeitlich hat auch die Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Flughafen Frankfurt/Main den Antrag der Fraport AG auf Genehmigung des „Incentive Programms FRAConnect“ auf ihrer 223. Sitzung am 20. November 2013 beraten und das vorgelegte Modell mit großer Mehrheit abgelehnt.

Da die Fraport ein Inkrafttreten der geänderten Entgeltordnung zum 01. Januar 2014 anstrebt ist der Antrag dringlich.