Schülerbeförderung: Berufungsurteil steht aus – wer Widerspruch einlegt, bewahrt Chance auf Erstattung

Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, die bis zu den Sommerferien die 10. Klasse im G8-System besucht haben, könnten wohlmöglich erstattet werden. In einer Anfrage an den Kreisausschuss hat die SPD-Kreistagsfraktion nun in Erfahrung gebracht, wie vorbehaltlich eines entsprechenden Urteils am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, ein Anspruch auf Erstattung erhalten bleiben kann.

Wichtig ist es, noch bis zum Ende diesen Jahres die Erstattung zu beantragen. Gemäß § 161 Absatz 8 des Hessischen Schulgesetzes werden den Eltern oder den Schülerinnen und Schülern die für ein Schuljahr entstandenen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Erstattung spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet.
Sollte die Erstattung abgelehnt werden, empfiehlt die SPD Widerspruch einzulegen, denn sämtliche Widersprüche werden bis zur Entscheidung des VGH gesammelt und sodann in Anlehnung an das Urteil entschieden. Wer nach der Ablehnung keinen Widerspruch einlegt, geht unabhängig vom späteren Urteil leer aus.
Die SPD-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass allen Schülerinnen und Schüler bis zur Erlangung des mittleren Abschlusses die Beförderungskosten erstattet werden sollten. Nach Einrichtung von G8 werden die Zehntklässler dieses Bildungszweiges im Vergleich zu ihren gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschülern benachteiligt. Die SPD im Kreistag wollte dies ändern, konnte sich aber gegen die Mehrheitskoalition von CDU/FDP/FWG nicht durchsetzen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bereits im Oktober 2012 entschieden, dass die Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse im G8-Zweig zu erstatten sind. Der Main-Taunus-Kreis hat diese Erstattung auslaufen lassen, so dass für das Schuljahr 2012/13 keine Erstattung vorgesehen ist. Das Berufungsurteil am VHG steht noch aus.