betr. Auswirkungen der Kürzungen durch die Landesregierung für den Main-Taunus-Kreis

Der Kreisausschuss wird um Auskunft darüber gebeten, wie sich die folgenden Kürzungen der Landesregierungen KOCH (1999-2010) und BOUFFIER (2010-dato) auf den Main-Taunus-Kreis und seine Städte und Gemeinden ausgewirkt haben:

1. Im Jahre 2011 wurden die Mittel des Kommunalen Finanzausgleiches um etwa 340 Millionen Euro gekürzt. Ausfall bis einschließlich 2013: 1,020 Mrd. Euro.

2. Seit 1999 hat die Landesregierung die Schlüsselzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs verändert. 317 Mio. Euro fehlen seitdem.

3. Unter dem Begriff „Solidaritätsbeitrag“ kürzte die Landesregierung drei Jahre lang ab 2001 die Finanzausgleichsmasse um jeweils 51 Mio. Euro. Fehlbetrag: 153 Mio. Euro.

4. Im Kommunalen Finanzausgleich waren 51,13 Mio. Euro als Verstärkungsmittel für die Betriebskosten der Kindergärten vorgesehen. Seit dem Jahre 2000 gibt es diese Zuführung nicht mehr. Fehlbetrag bis 2013: 715,82 Mio. Euro.

5. Im Jahre 2003 entnahm der Finanzminister dem Kommunalen Investitionsfonds 200 Mio. Euro, führte 100 Mio. seinem Haushalt zur Schließung von Deckungslücken zu und gab die zweite Hälfte in den Kommunalen Finanzausgleich. Bemerkenswert dabei ist, dass die Kommunen 80% des Investitionsfonds aufgefüllt haben, aber von den entnommenen 200 Mio. nur 50% erhielten. Fehlbetrag: 100 Mio. Euro.

6. Durch Reduzierung von Zuweisungen und freiwilligen Leistungen sowie durch Kostenverlagerungen vom Land auf die Kommunen wurden seit 2003 unter dem Arbeitstitel „Operation Sichere Zukunft“ mindestens 30 Mio. Euro jährlich „verschoben“, der seitdem den Kommunen fehlt. Der Fehlbetrag hat sich bis 2013 auf 330 Mio. Euro summiert.

7. Das „Bambini-Programm“ enthielt 110 Millionen Euro, davon nur 10 Millionen reine Landesmittel. 100 Mio. werden im KFA lediglich umgeschichtet mit dem Nachteil für die Kommunen, die kein Geld oder weniger Geld erhalten als sie durch die Umschichtung verlieren. In diesem Zusammenhang ist auch aufzuführen, wie sich der Zuschuss der Kinderbetreuung seit 1999 verändert hat.

8. Im Landesprogramm Dorferneuerung bzw. Stadterneuerung ergibt sich bis 2013 – verglichen mit 1999 – ein rechnerischer Fehlbetrag von mindestens 6,79 Mio. Euro. Auch dem Kommunalen Finanzausgleich wurden Mittel für die Dorferneuerung von etwa 7,5 Mio. Euro entzogen.