Vorbereitung aller vom Main-Taunus-Kreis entsandten Aufsichtsratsmitglieder auf die Aufsichtsratssitzungen: Berichts- und Informationsstrukturen in Aufsichtsräten

Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss möge berichten, wie die systematische und ausreichende Vorbereitung aller Aufsichtsratsmitglieder in Gesellschaften, an denen der Main-Taunus-Kreis beteiligt ist, künftig gewährleistet wird.

Begründung:

Wie dem Schlussbericht der vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ zu entnehmen ist, fehlte es bislang bei der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH an einer systematischen Vorbereitung aller Aufsichtsratsmitglieder durch die Beteiligungsverwaltung (S. 2 der Anlage zur Drs. XVII/II b/095). Weiter heißt es, „Anhand der Aufsichtsratsprotokolle der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH war nicht erkennbar, dass von Seiten des Aufsichtsrats Berichts- und Informationsstrukturen festgelegt wurden, die es ihm ermöglichten, tatsächliche und mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und diesen gegenzusteuern.“ Dies muss insbesondere im Hinblick auf die schwierige Lage kommunaler Kliniken und die anstehenden Fusionsverhandlungen umgehend geändert werden, um alle Aufsichtsratsmitglieder in die Lage zu versetzen, aus eigener Kompetenz die Geschäftsführung zu überwachen und im Hinblick auf notwendige Entscheidungen eine ausreichende Information zu besitzen.

Vorstehendes gilt aber nicht nur für den Aufsichtsrat der Kliniken, sondern generell. Daher müssen ggf. auch in anderen Gesellschaften Veränderungen in der Arbeitsweise und Vorbereitung vorgenommen werden. Die SPD-Fraktion hat hierzu bereits am 07.05.2012 (gemeinsam mit der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen) beantragt, zu beschließen:

„Das Beteiligungsmanagement des Main-Taunus-Kreises stellt die Sitzungsinformationen zu Aufsichtsratssitzungen nicht nur den hauptamtlichen Dezernenten, sondern auch den übrigen, von Kreistag entsandten Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung.“

Und darauf hingewiesen, dass bereits mehrmals in Sitzungen und Gesprächen darum gebeten wurde, die Praxis dahingehend zu ändern, dass alle Aufsichtsratsmitglieder, die für den Main-Taunus-Kreis gewählt wurden, über den gleichen Informationsstand verfügen.

Der nunmehr vorgelegte Schluss-Bericht 168. Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ bestätigt uns in dieser Forderung.