VGH-Urteil zur Kreisumlage entbindet Landkreise von Sparzwängen auf Kosten der Städte und Gemeinden

VGH-Urteil bringt die kommunale Selbstverwaltung in konkrete Gefahr. Als „verheerend“ für die Städte und Gemeinden in Hessen bewertet die SPD-Fraktion im Kreistag des Main-Taunus-Kreises die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, dass die Aufsichtsbehörden die Landkreise zwingen können, die Kreisumlage zu erhöhen, um ihre Aufgaben zu finanzieren.

„Damit wird den Landkreisen auf Kosten der Städte und Gemeinden Tür und Tor für eine beliebige Haushaltsführung geöffnet“, warnt Fraktionschef Karl Thumser. „Wenn die Landkreise davon ausgehen, dass Sie jederzeit in die Kassen der Städte und Gemeinden greifen können, um sich zu refinanzieren, entschwindet jeglicher Sparzwang bei den Kreisen und sie können sich ohne schlechtes Gewissen ‚Ausgabeorgien‘ leisten, die mit den Kernaufgaben eines Landkreises nichts zu tun haben“, befürchtet Thumser.

„Das Nachsehen und die Belastung haben die ohnehin schon klammen Städte und Gemeinden und letztendlich die Bürgerinnen und Bürger über höhere Gemeindesteuern und Gebühren zu tragen“, sagt Thumser und verweist auf das Haushaltsdefizit aller Städte und Gemeinden im Kreis nur in diesem Jahr von rund 43 Millionen Euro.

Diese Entscheidung sei völlig realitätsfremd, kritisiert die SPD weiter. „Wir sehen die kommunale Selbstverwaltung mit diesem weiteren nachteiligen Schritt für unsere Städte und Gemeinden in konkreter Gefahr. Von einer Stärkung der kommunalen und verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung kann bei einer solchen Entscheidung keine Rede mehr sein“, warnt die SPD-Fraktion.