Nunmehr ist in § 18 VI der Geschäftsordnung des Kreistags geregelt, dass die im Ausschuss nicht vertretenen Fraktionen und Gruppierungen berechtigt sind, mit einem Kreistagsabgeordneten an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Nach der bisherigen Geschäftsordnung hätte die LINKE auch dann kein Rederecht in den Ausschüssen gehabt, wenn ihr der Fraktionsstatus zuerkannt worden wäre, da sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt worden wäre. Dies hätte allerdings im Widerspruch zur Hessischen Landkreisordnung (HKO) bzw. Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gestanden, weshalb eine Neuregelung in der Geschäftsordnung des Kreistags überfällig war.