Dem Antrag der LINKEN, die Mindeststärke für Fraktionen von 4 auf 2 Kreistagsabgeordnete herabzusetzen, erteilt Thumser derweil eine Absage: „Man kann nicht zu Beginn jeder Wahlperiode die Fraktionsmindeststärke beliebig anpassen“. Die SPD-Fraktion werde daher dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen und sich stattdessen für ein erweitertes Rederecht stark machen.
Da die Hessische Gemeindeordnung (HGO) bzw. die Hessische Landkreisordnung (HKO) das Rederecht an den Fraktionsstatus knüpfen ist der SPD-Vorschlag auf den guten Willen der zu wählenden Ausschussvorsitzenden angewiesen. Die Kreistagsabgeordneten der LINKEN und der Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlags „dfb“ haben wie in der letzten Wahlperiode keinen Fraktionsstatus, da durch das Wahlergebnis das in der Geschäftsordnung des Kreistags verankerte Mindestquorum von 4 Kreistagsabgeordneten nicht erreicht wurde. Dies war bereits in der letzten Wahlperiode der Fall.