Rederecht gehört zum demokratischen Miteinander

Die SPD-Kreistagsfraktion möchte allen Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit geben, an den Beratungen in den Ausschüssen auch mit Rederecht teilzunehmen. „Für uns gehört das zum demokratischen Miteinander dazu“, meint SPD-Fraktionschef Karl Thumser. „Gerade wenn es darum geht, die eigenen Anträge in den Ausschüssen zu erläutern und Positionen zu begründen sollen alle Kreistagsabgeordneten mitreden können“, so Thumser weiter.

Dem Antrag der LINKEN, die Mindeststärke für Fraktionen von 4 auf 2 Kreistagsabgeordnete herabzusetzen, erteilt Thumser derweil eine Absage: „Man kann nicht zu Beginn jeder Wahlperiode die Fraktionsmindeststärke beliebig anpassen“. Die SPD-Fraktion werde daher dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen und sich stattdessen für ein erweitertes Rederecht stark machen.

Da die Hessische Gemeindeordnung (HGO) bzw. die Hessische Landkreisordnung (HKO) das Rederecht an den Fraktionsstatus knüpfen ist der SPD-Vorschlag auf den guten Willen der zu wählenden Ausschussvorsitzenden angewiesen. Die Kreistagsabgeordneten der LINKEN und der Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlags „dfb“ haben wie in der letzten Wahlperiode keinen Fraktionsstatus, da durch das Wahlergebnis das in der Geschäftsordnung des Kreistags verankerte Mindestquorum von 4 Kreistagsabgeordneten nicht erreicht wurde. Dies war bereits in der letzten Wahlperiode der Fall.