Thumser: „Feuerwehrführerschein“ hilft Ehrenamtlichen

„Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt im Main-Taunus-Kreis“, erklärt Karl Thumser, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und den Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine wichtige Arbeit von unschätzbarem Wert für die Menschen im Main-Taunus-Kreis, daher ist eine Erleichterung ihres Einsatzes und Engagements unbedingt notwendig und schnell umzusetzen“.

„Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung“, lobt Thumser. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand – und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten“. Jetzt sei das Land Hessen gefordert, die erforderliche landesrechtliche Fahrberechtigungsverordnung zu erarbeiten, damit eine schnelle Umsetzung erfolgen kann.

Der Verkehrs- und Innenausschuss des Deutschen Bundestags hatte in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten deutlich erleichtern soll.

Der beschlossene Feuerwehrführerschein ist eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen. Die neue Regelung schafft eine Ermächtigungsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen.
Die betroffenen Organisationen können demnach eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen durchführen.

Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.